Ein Rentner fährt in einer Tiefgarage gegen eine Schranke, ein Video zeigt den Vorfall. Doch der Mann zeigt sich trotzig: Das Video sei nicht echt!
Bezirksgericht Bülach
Ein 82-Jähriger stand diese Woche vorm Bezirksgericht Bülach, weil er im Ikea-Parkhaus eine Schranke beschädigt hat. Trotz Video-Beweises wollte er das aber nicht eingestehen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 82-Jähriger ist mit seinem Auto in einer Tiefgarage gegen eine Schranke gefahren.
  • Das Überwachungsvideo, das den Vorfall zeigt, will er aber nicht anerkennen.
  • Ein Gericht verhängte nun eine Geldbusse – zahlt er die nicht, muss er ins Gefängnis.
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Ein heute 82-Jähriger hat im April 2023 in der Tiefgarage der Ikea Dietlikon eine Schranke angefahren und beschädigt. Ein Überwachungsvideo zeigt den Vorfall. Weil der Rentner aber die Echtheit des Videos anzweifelt, landete die Sache nun vor dem Bezirksgericht in Bülach.

Ursprünglich hätte der Mann 990 Franken Busse inklusive Verfahrenskosten zahlen sollen – die Sache wäre erledigt gewesen. Das Statthalteramt des Bezirks Bülach hatte ihn vor einem Jahr dazu verurteilt.

Vor Gericht gab der 82-Jährige diese Woche zu, dass er «ganz vorsichtig» gegen eine Schranke gedrückt habe, wie die «NZZ» schreibt. Doch sei dies an einem ganzen anderen Ort gewesen. Und das Video der Überwachungskamera? «Der Film ist absoluter Blödsinn», sagte er dem Richter.

Das Video sei gefälscht, heute sei das ja problemlos möglich.

Zahlt Rentner nicht, muss er für drei Tage ins Gefängnis

Das Gericht sah das anders. Es sprach den Rentner der geringfügigen Sachbeschädigung für schuldig, jedoch wurde die Busse reduziert. Der entstandene Schaden lag bei unter 300 Franken.

Auch sei auf dem Video erkennbar, dass der Mann keinen Sicherheitsgurt trug. Das gab er auch unumwunden zu – er lege den Gurt immer erst ausserhalb des Parkhauses an.

Standest du schon mal vor Gericht?

Inklusive aller Gebühren und Verfahrenskosten muss der 82-Jährige nun trotz der reduzierten Busse 1090 Franken zahlen. Tut er das nicht, drohen ihm drei Tage Gefängnis.

«Ich finde das Ganze lächerlich, tut mir leid», zitiert die «NZZ» den Verurteilten. Und: «Ich lebe von der AHV und habe keinen roten Rappen vörig für so was.» Ob er deshalb für drei Tage ins Gefängnis ziehe, werde er sich noch überlegen.

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