Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint definitiv nur noch digital. Das Bundesgericht wies Beschwerden zurück.
Der Internetauftritt des Zürcher Amtsblatts.
Der Internetauftritt des Zürcher Amtsblatts. - Screenshot

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Zürich publiziert sein Amtsblatt künftig nur noch digital.
  • Die SVP und der VCS sind vor Bundesgericht gescheitert.
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Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden abgewiesen. Ein SVP-Kantonsrat und die Zürcher Sektion des VCS hatten sich gegen die Einstellung gewehrt.

Der Zürcher Regierungsrat hatte 2017 beschlossen, dass das Amtsblatt künftig nur noch elektronisch veröffentlicht werden soll. Neu sollten amtliche Anzeigen – von Baugesuchen über Konkurse und gerichtliche Vorladungen bis hin zu neuen Gesetzen – täglich von Montag bis Freitag online erscheinen.

Gegen diese Neuregelung wehrten sich SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein und die Zürcher Sektion des VCS mit Beschwerden. Mit der Umstellung müssten interessierte Einwohner und Unternehmer neu täglich das Internet konsultieren, um bei amtlichen Anzeigen keine laufenden Fristen zu verpassen, war unter anderem die Begründung von Amrein.

Keine unzumutbare Erschwerung

Nach dem Verwaltungsgericht hat nun aber auch das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen, wie die Online-Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» am Freitag publik machte.

Den Beschwerdeführern stehe offen, auch weiter einmal pro Woche die erschienenen Publikationen zu konsultieren, heisst es im Urteil von Ende November. Für die üblichen 30-tägigen Einsprache- und Beschwerdefristen bedeute dies keine unzumutbare Erschwerung, würden doch regelmässig 25 Tage für die Fristwahrung verbleiben.

Auch wies das Bundesgericht darauf hin, dass der Zugang zum Amtsblatt mit der Aufschaltung im Internet für weite Bevölkerungskreise sogar leichter möglich sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerden als unbegründet ab, «soweit darauf eingetreten werden kann».

Die Einstellung der gedruckten Version hätte bereits auf Anfang 2018 erfolgen sollen. Das Amtsblatt wurde aber wegen der hängigen Beschwerden weiter gedruckt. Es erschien in der Regel einmal wöchentlich am Freitag. Gemäss Ausgabe vom 21. Dezember 2018 beträgt die Auflage 1480 Exemplare.

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