Ein Ehepaar in Zürich hat Au-pairs über das Internet angeworben und sie in seinem Haus in Käfige gesperrt. Nun stehen die beiden Täter vor Gericht.
Prozess Zürich
Ein Zürcher Ehepaar hielt Au-pairs in Käfigen und steht nun vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich hat ein Ehepaar Au-pairs rekrutiert und sie in Käfigen eingesperrt.
  • Der Täter hat vollumfänglich gestanden, seine Ehefrau hingegen streitet die Vorwürfe ab.
  • Ein rechtskräftiges Urteil gegen das Ehepaar steht aktuell noch aus.
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Im Kanton Zürich haben sich schwer vorstellbare Geschehnisse zugetragen. Ein Ehepaar, das ein komfortables Leben in einem opulenten Haus genoss, verwandelte sein Zuhause in einen Albtraum für seine Hausangestellten.

Die Frauen wurden zunächst als Au-pairs engagiert. Doch sie waren nichts anderes als Gefangene in einem finsteren Käfig unter ständiger Videoüberwachung, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Eine Falle für Ahnungslose

Die Eheleute machten sich an ihren perfiden Plan durch das Anwerben von jungen, unerfahrenen Frauen auf Au-pair-Webseiten. Zumindest zwei Frauen, eine 22-jährige Philippinin und eine 30-jährige Brasilianerin, wurden so in den schrecklichen Haushalt gelockt.

Beide Frauen dachten, sie würden Deutsch lernen und einen kleinen Lohn verdienen. Stattdessen wurden sie in Käfigen gehalten und gezwungen, ihre Grundbedürfnisse, wie das Benutzen der Toilette, nur mit Erlaubnis zu erfüllen.

Nach Einschätzungen der Staatsanwaltschaft schuf der Täter eine psychische Drucksituation und ein Angstklima. Aus dieser Situation konnten sich die mittellosen Frauen ohne Visum nicht mehr befreien.

Strafe und Gerechtigkeit?

Der Hausbesitzer ist ein einschlägig vorbestrafter IT-Manager mit einer Diagnose für sexuellen Sadismus. Nun steht er zusammen mit seiner philippinischen Ehefrau vor Gericht.

Die Ermittler beschuldigen das Paar der Freiheitsberaubung, des Menschenhandels, der Urkundenfälschung und weiterer arbeits- und ausländerrechtlicher Delikte.

Glaubst du, dass die potenziellen Urteile gegen die Täter angemessen sind?

Dem Vernehmen nach bestreitet die Frau die Vorwürfe, während ihr Ehemann die Anschuldigungen vollumfänglich eingestanden hat.

Die Staatsanwaltschaft Zürich beantragt gemäss «Tages-Anzeiger» eine Geldstrafe und eine teilbedingte Freiheitsstrafe für den Mann. Dies als Teil eines Deals, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.

Seiner Ehefrau drohe eine Landesverweisung von fünf Jahren. Die Entscheidung der Gerichte bleibt abzuwarten, Tag der Urteilsverkündung ist vermutlich der 18. September.

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