Gericht bewilligt definitive Nachlassstundung für Spital Wetzikon
Das GZO Spital Wetzikon bekommt definitive Nachlassstundung zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon in eine definitive überführt. Somit wird dem Spital die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen, wie es am Freitag mitteilte.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung bis zum 19. Juli 2025 beschlossen. Als definitive Sachwalter sind gemäss Mitteilung Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt worden.
Das Spital will in den kommenden Monaten das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam «mit den relevanten Interessengruppen» konkretisieren. Ziel sei es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniere.
Kampf gegen drohenden Konkurs
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April in provisorischer Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab.
Vor einem Monat kündigte der fünfköpfige Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon unter der Leitung von Jörg Kündig (FDP) an, geschlossen zurückzutreten, sobald die Nachfolge geregelt ist.
Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter.