Zürcher Eltern wollen Sohn in Sek A klagen – blitzen ab
Eltern aus Horgen ZH haben ihren Sohn in eine höhere Sekundarstufe klagen wollen – erfolglos. In wichtigen Fächern war er zu schwach.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Sechstklässler in Horgen ZH wird in die Sekundarstufe B eingeteilt.
- Mit dem Entscheid sind seine Eltern nicht einverstanden und ziehen vor Gericht.
- Ihre Klage wird abgeschmettert – der Bub ist in wichtigen Fächern zu schwach.
«Wir erwarten von Ihnen eine Zuteilung in die Sek A», schreiben die Eltern eines Sechstklässlers aus Horgen ZH seinem Lehrer. Seinen Entscheid, ihren Sprössling nur in die Sek B zu schicken, wollen sie nicht akzeptieren.
Die E-Mail nützt nichts – der Lehrer bleibt hart. Deshalb ziehen die Eltern sogar vor Gericht, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt.
Sie argumentieren, es stehe «rein notenmässig» ausser Frage, dass ihr Kind in die Sek A gehöre. Ihr Sohn hatte im ersten Semester der sechsten Klasse einen Notendurchschnitt von 4,73 erreicht.
Nähen und Schreinern liegt Schüler – Rest weniger
Das reicht aber nicht, findet die Schulpflege. Denn: In wichtigen Fächern wie Mathematik und Englisch hatte der Junge nur die Note 4. In Deutsch und Französisch schaffte er nur eine 4,5.
Er liege sogar überall unter dem Klassendurchschnitt ausser im Fach «Textiles und technisches Gestalten». Kurz: Ausser beim Nähen und Schreinern sind die Leistungen des Buben unterdurchschnittlich.
In den Sek-Entscheid fliesst neben den Noten auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler ein. Der Lehrer lobte den Schüler zwar für seine Zuverlässigkeit und anständige Art. Er bemerkte aber auch, dass er bei Wochenplänen jeweils nur das Mindeste machte.
Er glaubte daher, dass die Sek B besser für den Jungen wäre. Dort könnte er sein Potenzial für die Sek A aufbauen, ohne überfordert zu werden.
Gericht bestätigt Entscheidung der Schule
Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheidung des Klassenlehrers bestätigt. Die Schule habe bei ihrer Einteilung rechtmässig gehandelt, so das Urteil.
Der Rechtsanwalt Didier Kipfer kennt sich mit Streitigkeiten bei der Sekundarschuleinteilung aus. Er sagt gegenüber der «Zürichsee-Zeitung»: «Die meisten Fälle dieser Art lehne ich ab», und fügt hinzu: «zu wenig Fleisch am Knochen». Laut ihm haben Lehrpersonen einen grossen Ermessensspielraum, und es sei schwierig, ihre Entscheidungen anzufechten.