Stadt Zürich

Zürcher Expat muss wegen Müll-Vergehen 220 Stutz zahlen

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Zürich,

Ein Zürcher Expat erhielt eine Anzeige wegen Abfall. Lange wartete er auf seine Strafe. Jetzt ist klar: Er muss 220 Franken zahlen.

Müll
Der US-Amerikaner Will C. hat eine Anzeige erhalten, weil er eine kleine Kartonschachtel zur falschen Zeit in diesem Mülleimer in Zürich deponierte. - Will C.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Expat aus Zürich-Oerlikon muss 220 Franken zahlen, weil er gelittert haben soll.
  • Der konkrete Vorwurf: Er soll Karton zur falschen Zeit auf dem Trottoir deponiert haben.
  • Dem widerspricht er vehement – er mag sich aber nicht weiter gegen die Behörden wehren.

Vor wenigen Monaten erhält der US-Amerikaner Will C., der seit einigen Monaten in Zürich-Oerlikon lebt, eine Anzeige von der Polizei. Darin wird ihm vorgeworfen, Karton zum falschen Zeitpunkt deponiert zu haben.

Der Expat ist schockiert – er hat keine Ahnung, was er falsch gemacht haben könnte. Wie er gegenüber Nau.ch erklärt, habe er lediglich ein kleines Galaxus-Kartonpaket im Müll bei seiner Tramhaltestelle entsorgt. Er hatte eine Handyhülle bestellt und sie morgens auf dem Weg zur Arbeit gleich aus dem Briefkasten genommen und ausgepackt.

Will C. erklärt den Behörden in einem Antwortbrief, was genau geschehen ist. Passiert ist das im November. Daraufhin wartet er monatelang auf den Entscheid über seine Strafe – und befürchtet eine saftige Busse.

«Ich habe einfach bezahlt»

Jetzt hat der US-Amerikaner endlich einen Bescheid: Er muss 220 Franken zahlen, teilt ihm das zuständige Statthalteramt mit. «Ich habe einfach bezahlt», sagt er zu Nau.ch.

Den Brief habe er nach seinen Ferien im Briefkasten gefunden – da lag er also schon eine Weile. «Also habe ich extra noch einmal angerufen, um sicherzugehen, dass sie mich nicht verhaften», sagt er.

Wie es scheint, ist die Sache nun erledigt. Etwas stösst dem Expat aber doch sauer auf: Im neuen Brief des Statthalteramts steht, er habe seine Kartonschachtel zur falschen Zeit in einer Tasche auf dem Trottoir deponiert. «Was für ein Blödsinn», ärgert er sich.

Trottoir
Im Strafbefehl wird steht nun, der Expat hätte die Kartonschachtel in einer Tasche auf dem Trottoir deponiert. - Will C.

Er könne versichern, dass er die Schachtel in den Abfalleimer geworfen hatte. «Die einzige Möglichkeit, wie sie auf dem Trottoir gelandet sein könnte, ist, dass sie herausgefallen ist.» Das sei aber unwahrscheinlich. «Wenn der Abfall komplett voll gewesen wäre, hätte ich die Box nicht noch extra mit Gewalt hineingequetscht.»

Haben Sie schon einmal gelittert?

Er hätte noch zehn Tage Zeit gehabt, um Einsprache zu erheben. Das hat Will aber nicht getan: «Ich mag mich nicht weiter wehren. Hauptsache, die Sache ist vorbei.»

Die Stadtpolizei Zürich will sich zu dem Vorfall nicht weiter äussern, weil es sich um ein abgeschlossenes Verfahren handelt. Auch das Statthalteramt gibt auf Anfrage bekannt, zum konkreten Vorfall nichts mehr hinzuzufügen zu haben.

Nur: Dass Will C. vorgeworfen wird, die Kartonschachtel auf dem Trottoir statt im Müll deponiert zu haben, sei schon in der Übertretungsanzeige klar gewesen. Dort steht nämlich in einer Tabelle unter «Spezifikation» das Wort «Karton-Posten». Damit gemeint war, dass die Kartonschachtel auf dem Boden lag.

Kommentare

User #5403 (nicht angemeldet)

Ich schäme mich als Schweizer für solches Bünzlitum.

Peter P. Odermatt

Nur das Adressetikette genügt als Beweis letztinstanzlich nie. Es kann tatsächlich sein, dass die Hülse jemand aus Neugier rausnahm und dann auf den Boden warf. Die Sache hätte ich ans Bundesgericht gezogen, egal, mit was für Kostenfolgen.

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