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Zürcher Obergericht verurteilt Klima-Aktivistin wegen Nötigung

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht verurteilt eine Klima-Aktivistin wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe.

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Das Zürcher Obergericht. - Keystone

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine 48-jährige Klima-Aktivistin wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Damit kippte es den Freispruch eines mittlerweile gesperrten Bezirksrichters. Mit der Verurteilung der Aktivistin folgte das Gericht grösstenteils dem Antrag des Staatsanwaltes, der 20 Tagessätze zu 50 Franken bedingt gefordert hatte.

Vom Bezirksgericht war die Aktivistin noch freigesprochen worden. Allerdings erklärte das Bundesgericht den damals zuständigen Richter inzwischen für befangen, weil er sich mit den Klimaschützern solidarisiert habe. Er wurde für alle Klima-Prozesse gesperrt.

Befangenheit und Solidarisierung

Die Übersetzerin und Yogatherapeutin, die mittlerweile in Frankreich lebt, hatte sich im Oktober 2021 als Aktivistin von «Extinction Rebellion» auf die Uraniastrasse gesetzt und den Verkehr blockiert. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #3220 (nicht angemeldet)

Bedingte Strafen sind keine Strafen. Das ist ein grosser Fehler was die Justiz macht. Komischerweise gibt es bei Verkehrsvergehen nie bedingte Strafen.

User #4332 (nicht angemeldet)

Ich frage mich, ob es da für Banalitäten, wie Parkbussen, auch bedingt gibt? Ich höre jetzt schon einige krähen, dass das nicht das Gleiche sei. Aber im Prinzip ist das Eine wie das Andere eine Bestrafung

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