Ein 48-jähriger Landwirt steht heute, am Freitag, vor Gericht, um sich für die verheerenden Zustände auf seinem Hof zu verantworten.
letzte generation
Zürcher Oberländer Bauer steht wegen Tierquälerei vor Gericht. (Symbolbild) - keystone
Ad

Ein 48-jähriger Landwirt muss sich heute Freitag wegen katastrophaler Zustände auf seinem Hof verantworten: Die Anklageschrift listet über 80 Fälle auf, bei denen der Bauer Kälber und Kühe vernachlässigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe.

Der Prozess ist bereits zum zweiten Mal angesetzt. Beim ersten Termin im Juni war der Beschuldigte nicht am Gericht in Uster erschienen.

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechs Mal – und jedes Mal, wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

Veterinäramt greift ein

Im April 2022 liess das Veterinäramt den Hof schliesslich teilräumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte. Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere gemeldet, 89 wurden jedoch vorgefunden.

Bereits seit Dezember 2021 war der Hof mit einer so genannten Milchliefersperre belegt – aus hygienischen Gründen. Bis dahin hatte der Landwirt auch Milch von Kühen mit kranken Eutern ausgeliefert.

Staatsanwaltschaft fordert Strafe

Die Staatsanwaltschaft fordert vor Bezirksgericht Uster eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken. Der Landwirt sei unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei zu verurteilen.

Er habe den Tieren durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Wegen der evidenten Missstände habe er auch seine Pflichten als Milchproduzent verletzt.

Erscheint zum zweiten Mal nicht vor Gericht

Ein 48-jähriger Bauer ist zum zweiten Mal nicht zum Prozess wegen Tierquälerei erschienen. Das Bezirksgericht Uster fällt das Urteil nun ohne eigentliche Verhandlung.

Der Beschuldigte ist erneut ohne Angabe von Gründen ferngeblieben, wie die Einzelrichterin am Freitag erläuterte. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, könne das Gericht ein Urteil beraten. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil soll um 12 Uhr verkündet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenWasserStrafeTierquälereiGericht