Zürcher Rückkehrberatung für ausländische Straftäter bewährt sich
Das Pilotprojekt zur Beratung ausländischer Straftäter vor der Ausreise bewährt sich und wird ab 2026 dauerhaft eingeführt.

Die Beratung für ausländische Straftäterinnen und Straftäter, welche die Schweiz nach verbüsster Strafe verlassen müssen oder wollen, bewährt sich. Der Kanton Zürich setzt deshalb das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug» ab 2026 dauerhaft um.
Seit Projektbeginn Anfang 2023 bis Ende 2024 meldeten sich 309 Straftäterinnen und Straftäter für eine Rückkehrberatung (RKB) an, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag bekanntgab. Insgesamt wurden 545 Beratungsgespräche geführt.
Erfolg durch positive Bilanz
Eine Überprüfung der ersten 18 Monate des Projekts ergab eine positive Bilanz, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. Deshalb erhielten die beteiligten Ämter von der Regierung den Auftrag, die Rückkehrberatung im Justizvollzug ab 2026 dauerhaft umzusetzen.
Die RKB will dazu beitragen, dass den betroffenen Personen der Neustart in der Heimat gelingt und sie nicht erneut straffällig werden. Rückkehrwillige werden beispielsweise bei der Beschaffung von Papieren oder Medikamenten oder bei der Vorbereitung einer Existenzgrundlage im Herkunftsland unterstützt.