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Zürcher Staatsanwalt befangen: Cum-Ex-Prozess wird abgebrochen

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Zürich,

Überraschung beim Cum-Ex-Prozess am Zürcher Obergericht: Das Gericht hat am Mittwochmittag entschieden, den Prozess abzubrechen.

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Das Zürcher Obergericht hat den Galeristensohn zu 12 Jahren Haft verurteilt. - Keystone

Überraschung beim Cum-Ex-Prozess am Zürcher Obergericht: Das Gericht hat am Mittwochmittag entschieden, den Prozess abzubrechen. Es stellte fest, dass es «einen Anschein von Befangenheit» beim Staatsanwalt gebe.

Der erste Staatsanwalt, der sich mit dem langwierigen Fall befasste, war offenbar voreingenommen - zu Ungunsten der drei Beschuldigten, des Deutschen Anwalts Eckart Seith und zwei ehemaligen Mitarbeitenden der Bank Sarasin.

Zu diesem Schluss kam das Obergericht. «Ein Anschein von Befangenheit ist gegeben», sagte der Richter. Die Beweise, die der erste Staatsanwalt gesammelt hatte, können deshalb nicht verwertet werden. Somit gibt es keine gültige Basis für eine Anklage.

Die Anwälte der drei Beschuldigten stellten im Laufe der Jahre sechs Mal den Antrag, das Verfahren deswegen zu stoppen. Bisher wurden die Anträge aber immer abgelehnt.

Seiths Anwalt wirft dem früheren Staatsanwalt vor, von Anfang an eine parteiische Haltung eingenommen zu haben. Dieser habe Hassgefühle gegen seinen Mandanten Seith gehegt und Partei für die Bank Sarasin ergriffen. Gegenüber dieser sei er «loyal» gewesen.

Nach dem Mittag wird das Obergericht entscheiden, wie es jetzt weitergeht. Voraussichtlich wird das ganze Verfahren an die Vorinstanz, also das Bezirksgericht Zürich zurückgeschickt.

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