Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil im Fall Vincenz nicht
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, das Urteil im Fall Vincenz nicht zu akzeptieren. Sie will nun Beschwerde einreichen, teilte sie mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz steht vor Gericht.
- Die Staatsanwaltschaft will den Rückweisungsentscheid des Obergerichts nicht akzeptieren.
- Ihrer Ansicht nach sei das rechtliche Gehör nicht verletzt worden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Falle des ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz nicht. Sie wird gegen das Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, wie sie am Dienstagabend mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft teile die Auffassung des Obergerichts, dass in der Anklageschrift das rechtliche Gehör verletzt worden sei, nicht. Eine äusserst aufwändige Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens sei nicht angebracht, so die Oberstaatsanwaltschaft.
Übersetzungsanspruch sei nicht verletzt worden
Zum Vorwurf, die Anklageschrift sei zu ausführlich gewesen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft: Die Öffentlichkeit hätte sich an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht überzeugen können, dass alle Parteien die Anklageschrift verstanden haben. Entsprechend habe keine Partei ihren Rückweisungsantrag an das Obergericht mit der Ausführlichkeit der Anklage begründet.
Sodann sei der Übersetzungsanspruch des französischsprachigen Beschuldigten nicht verletzt worden. Dieser habe an der Verhandlung bestätigt, die Anklageschrift erhalten, verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben.