Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fackelwerfer
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 26-jährigen Schweizer wegen Ausschreitungen bei einem Cupspiel.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen mutmasslichen Fackelwerfer aus Genf Anklage erhoben. Der 26-jährige Schweizer soll an den Ausschreitungen auf der Winterthurer Schützenwiese vom 28. April 2024 beteiligt gewesen sein.
Der Mann wird sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Straftaten vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten müssen, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, eine brennende Pyrofackel ins Publikum geworfen zu haben. Mehrere Personen wurden leicht verletzt.
20-Jähriger verhaftet
Der Tatverdächtige hat sich laut Anklage nach Abpfiff des Cupspiels Winterthur – Servette auf das Spielfeld begeben und die Fackel gezielt in den Zuschauersektor geworfen. Die Fackel durchschlug dabei ein Fangnetz. Auch ein zweiter Mann, ein 20-jähriger Schweizer, wurde in Zusammenhang mit den Fackelwürfen verhaftet.
Gegen ihn läuft noch ein Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Der 26-Jährige soll sich auch innerhalb und ausserhalb des Stadions an Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften und der Polizei beteiligt haben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch offen.
Strafen für die Klubs
Das Cup-Spiel hatte für beide Klubs Konsequenzen. So bestraften die Bewilligungsbehörden die Servette-Fans mit einer Sperrung ihres Sektors beim nächsten Heimspiel. Dies wegen der Ausschreitungen ausserhalb des Stadions.
Zudem brummte die Liga dem Servette FC wegen des Platzsturms eine Busse von 40'000 Franken auf. Der FC Winterthur wurde mit 5000 Franken gebüsst.
Der FC Winterthur sprach nach dem Cup-Spiel zudem einige mehrjährige Stadionverbote aus.