Ein 22-jähriger Afghane, der im Zürichbergwald eine Joggerin attackierte, wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe und sieben Jahren Landesverweis verurteilt.
Joggerin Wald
Eine Joggerin wurde am Zürichberg von einem heute 22-jährigen Afghanen angegriffen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2022 wurde eine Joggerin in der Nähe des Theaters Rigiblick angegriffen.
  • Der 22-jährige Afghane zeigte bei Gericht psychische Auffälligkeiten.
  • Nun wurde der Angreifer wegen sexueller Nötigung verurteilt und ausgewiesen.
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Die Verhandlungsrunden für einen heute erst 22-jährigen Afghanen, der eine Joggerin angriff, erstreckten sich über ein Jahr. Das Bezirksgericht Zürich hatte Fragen zu seiner Psyche, da er sich bei der Verhandlung seltsam verhielt.

Wie die «NZZ» berichtet, wurden zum besseren Verständnis mehrere Zeugen geladen sowie eine psychiatrische Begutachtung angefordert.

Seine einstige Pflegemutter schilderte eine charmante, respektvolle Persönlichkeit bis zum Einsetzen der Pubertät. Lehrer bestätigten ein hohes intellektuelles Niveau. Psychiatrische Untersuchungen lehnte der Täter jedoch ab. Der Verdacht einer Schizophrenie von einem Psychiater, erhärtete sich deshalb nicht ausreichend.

Der Verlauf des Angriffs

Am frühen Morgen des 10. August 2022 joggte die damals 34-jährige Geschädigte unweit des Rigiblick-Theaters. Erst erkundigte sich der Angreifer nach dem Weg nach Zürich, dann packte er die Joggerin.

Drei Stunden später wurde eine junge Mutter auf denselben Mann aufmerksam, der an der Zürcher Wasserwerkstrasse sein erigiertes Glied entblösste. Durch eine übereinstimmende DNA-Analyse mit dem Opfer des Angriffs am Morgen wurde er schliesslich überführt.

Rigiblick Theater Zürich
In der Nähe des Theaters Rigiblick ereignete sich der Angriff auf die Joggerin. (Archivbild) - keystone

Bei ihrem «Überlebenskampf» sei sie mit dem Täter den Hang hinuntergerollt. Schliesslich habe sich aber befreien können, wie ihre Anwältin laut der «NZZ» schildert. Das Opfer erlitt unter anderem Knochenbrüche, Schürfwunden und Hämatome. Noch immer ist die Frau in Therapie.

Freiheitsstrafe und Landesverweis für den Angreifer

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine 32-monatige Freiheitsstrafe sowie 5 Jahre Landesverweis wegen versuchter Vergewaltigung und weiterer Vergehen. Zudem forderte die Vertreterin des Opfers 12'000 Franken Entschädigung.

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«Das ist die Horrorvorstellung von jeder Frau, die im Wald joggen geht», so der Richter gemäss «NZZ» bei der Urteilsverkündung. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten und 7 Jahre Landesverweis.

Dem Opfer gewährte es eine Genugtuung von 10'000 Franken. Das Urteil wurde wegen versuchter sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung und mehrfachem Exhibitionismus gefällt und ist noch nicht rechtskräftig.

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