Zürich: Falschparker abgezockt - Parkplatz-Kontrollfirma verurteilt

Simon Binz
Simon Binz

Bülach,

Eine Parkplatzkontrollfirma forderte zu hohe Gebühren und drohte mit Verzeigungen. Das Bezirksgericht Bülach zieht nun Konsequenzen.

Parkbusse
Eine Parkbusse ist unter dem Scheibenwischer eingeklemmt (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Geschäftsführer wurden wegen Erpressung und Amtsanmassung zu 14 Monaten auf Bewährung
  • Sie forderten überhöhte Parkgebühren von bis zu 90 Franken und drohten mit Verzeigungen.
  • Ein Gericht in der Region Zürich entschied, dass maximal 60 Franken zulässig sind.

«Im sensiblen Bereich der Verkehrskontrolle ist kein Platz für privates Raubrittertum.» Mit diesen deutlichen Worten verurteilte das Bezirksgericht Bülach zwei Geschäftsführer einer Parkplatzkontrollfirma zu je 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Vorwurf: gewerbsmässige Erpressung und mehrfache Amtsanmassung. Zudem müssen sie knapp 13'000 Franken an den Staat zurückzahlen. Über den Fall berichtete unter anderem die «Zürichsee Zeitung».

Es geht demnach um rund 700 Rechnungen, die das Unternehmen zwischen Februar und Mai 2022 verschickt hatte. Wer sein Auto unerlaubt auf überwachten Flächen parkierte, erhielt eine Zahlungsaufforderung über 70 bis 90 Franken. Das ist deutlich mehr als die vom Bundesgericht festgelegte Obergrenze von 60 Franken. Sollte nicht gezahlt werden, drohte das Unternehmen mit einer Verzeigung.

Hast du schon einmal eine Busse wegen Falschparkierens bekommen?

Die Firma war damals für die Kontrolle von Parkplätzen mehrerer Restaurants sowie von zwei Wohnsiedlungen in der Zürichsee-Region zuständig. Ihre Aufgabe war es, den Auftraggebenden zu helfen, die Abstellflächen für Berechtigte freizuhalten.

Den Eigentümern entstand dabei kein finanzieller Aufwand – im Gegenteil: Sie erhielten pro Verstoss eine Provision von 5 bis 15 Franken. Der Staatsanwalt, der durch einen Medienbericht auf die Praktiken aufmerksam wurde, sah darin eine klare unrechtmässige Bereicherungsabsicht. Laut Anklage seien rund 360 Betroffene dazu verleitet worden, die überhöhten Gebühren zu zahlen.

«Wir hätten noch mehr verlangen müssen»

Die Geschäftsführer, ein 28- und ein 56-jähriger Schweizer, zeigten sich uneinsichtig. Einer von ihnen erklärte vor Gericht, dass sie «weit über 90 Franken» verlangen müssten, um ihren Aufwand zu decken. Von der Kontrolle über die Dokumentation bis hin zur Abrechnung der Mehrwertsteuer.

Ihre Verteidigung argumentierte, dass ähnliche Zuschläge auch in anderen Bereichen üblich seien, etwa beim Schwarzfahren oder Ladendiebstahl. Zudem müsse auch der entgangene Gewinn der Eigentümer berücksichtigt werden. In den Ausführungen wurde auch dem Staatsanwalt vorgeworfen, persönliche Motive zu verfolgen. Und auch gegen Falschparkierende wurde ausgeteilt, da diese etwas Widerrechtliches täten und ihren Ärger auf die Firma übertragen hätten.

Ein weiterer Vorwurf betraf die Gestaltung der Zahlungsaufforderungen. Diese seien amtlichen Polizei-Bussen zum Verwechseln ähnlich gewesen, so der Vorwurf. Zudem habe der damalige Name der Firma den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Behörde. Das Unternehmen habe so den Druck auf die Falschparkierenden erhöht.

Das trug den Beschuldigten den Vorwurf der mehrfachen Amtsanmassung ein. Die Beschuldigten bestritten auch diese Vorwürfe. Sie behaupteten, dass klar erkennbar gewesen sei, dass es sich um eine private Firma handle. Sie stritten auch ab, das Design amtlicher Formulare kopiert zu haben.

Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht folgte jedoch der Anklage und sprach die Geschäftsführer schuldig. Die verlangten Beträge seien überhöht gewesen, die Rechnungen irreführend. Die gesetzlich zulässige Umtriebsentschädigung liege bei maximal 60 Franken, da der tatsächliche Aufwand pro Fall höchstens eine halbe Stunde betrage.

Das Urteil fiel etwas milder aus als gefordert: Die beiden Männer erhielten einen Monat bedingt weniger als der Staatsanwalt beantragt hatte. Freigesprochen wurde der ältere Beschuldigte hingegen vom Vorwurf, ein gefälschtes Covid-Zertifikat beschafft zu haben. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #3661 (nicht angemeldet)

Ross und Reiter sind zu benennen. Ehmalig Polis Control GmbH, dann VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH, und jetzt Parkotect. Beteiligte Deron Cookson und Michael Holinger. Anscheinend wollen sie durch die andauernede Namnesänderung etwas verschleiern. Endlich wurden sie in die Schranken verwiesen.

User #4770 (nicht angemeldet)

Vielen Dank an den engagierten Staatsanwalt, der sich der Sache angenommen hat. Davon bräuchten wir viel mehr.

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