Zürich: Hat Transfrau über Fenstersturz gelogen? Landesverweis!
Eine Transfrau aus Kolumbien beschuldigte Bekannte nach einem Fenstersturz, sie gestossen zu haben. Trotz Freispruch muss sie die Schweiz fünf Jahre verlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- 2019 fiel eine kolumbianische Transfrau aus einem Fenster in Zürich.
- Daraufhin beschuldigte die heute 38-Jährige andere Partygäste, sie gestossen zu haben.
- Deshalb musste sie sich vor Gericht verantworten.
- Von diesem Vorwurf wurde sie freigesprochen. Dennoch bekam die Frau einen Landesverweis.
Eine heute 38-jährige transsexuelle Kolumbianerin war 2019 während einer Party mit Bekannten in einen ernsten Zwischenfall verwickelt. In einer Wohnung im Langstrassenquartier in Zürich stürzte sie aus einem Fenster und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu.
Wie die «NZZ» berichtet, verbrachte sie den Abend in Gesellschaft von drei weiteren Feiernden. Unter ihnen befanden sich eine heute 53-jährige Transfrau aus Italien, die 45-jährige brasilianische Wohnungsinhaberin und ein 38-jähriger Brasilianer.
Anschuldigen nicht nachweisbar
Nach dem Vorfall behauptete die Kolumbianerin, sie sei absichtlich von den Mitfeiernden aus dem Fenster gestürzt worden. Das führte zu einer Untersuchung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und zur Inhaftierung der drei anderen.
Die Anschuldigungen erwiesen sich am Ende als falsch. Die Sache endete mit bedingten Geldstrafen für die drei Bezichtigten wegen Unterlassung der Nothilfe.
Wiederaufnahme des Verfahrens
Die Transfrau wurde daraufhin angeklagt unter anderem wegen mehrfach qualifizierter Freiheitsberaubung – aufgrund der erlittenen U-Haft ihrer Mitfeiernden. Ebenso musste sie sich verantworten wegen falscher Anschuldigung sowie unrechtmässigem Bezugs von Sozialleistungen.
Laut der «NZZ» hatte die Transfrau als Prostituierte gearbeitet, während sie mit Asylfürsorge gefördert worden war, ohne dies zu melden.
Infolgedessen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken beantragt. Zusätzlich sollte ein Landesverweis für fünf Jahre erfolgen.
Urteil und Auswirkungen
Mit Blick auf die falschen Anschuldigungen wurde die Frau «in dubio pro reo» freigesprochen. Es besteht gemäss «NZZ» die Möglichkeit, dass sie vor dem Sprung aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums unter Realitätsverlust gelitten habe.
Trotz dieser Entlastung wurde sie für den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen schuldig gesprochen.
Diese Verfehlung zieht einen Landesverweis von fünf Jahren nach sich. 44 Monate habe die Frau Leistungen unrechtmässig bezogen. Obendrauf kommt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Die Argumentation gegen den Landesverweis aus Angst vor transfeindlichen Einstellungen in Kolumbien, akzeptierte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.