Stadt Zürich

Zürich: Ist grosser Teil der Business-Apartments bald illegal?

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Zürich,

Aufgrund einer neuen Regelung der Stadt Zürich bangen Unternehmen um ihr Geschäft mit Business-Apartments. Ihre Beschwerde liegt jetzt beim Bundesgericht.

zürich wohnung
Eine Wohnung. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit drei Jahren dürfen in Zürich Wohnungen nicht mehr kurzfristig vermietet werden.
  • Einige Firmen haben dagegen geklagt – bisher erfolglos.
  • Sollte das Bundesgericht der Stadt recht geben, hätte dies womöglich weitreichende Folgen.

In Zürich tobt ein Rechtsstreit um die Zukunft von Business-Apartments. Vier Unternehmen setzen sich gegen eine städtische Regelung zur Wehr und tragen ihre Beschwerde nun bis zum Bundesgericht. Darüber berichtet der «Tages-Anzeiger».

Vor drei Jahren führte die Stadt eine neue Regelung ein: Gewöhnliche Wohnungen dürfen nicht mehr kurzfristig vermietet werden. Gewerbeflächen wurden von dieser Vorgabe ausgeschlossen.

Dagegen reichten vier Unternehmen Einsprache ein – in beiden Instanzen bisher jedoch ohne Erfolg. Sollte nun auch das Bundesgericht der Stadt recht geben, könnten sogar bereits existierende Business-Apartments als illegal erklärt werden.

Hast du schon mal in einem Business-Apartment gewohnt?

Eine solche rückwirkend geltende Anwendung der Verordnung ist heftig umstritten. Denn dann wären wohl mehr als die Hälfte aller städtischen Business-Apartments betroffen und müssten angepasst werden.

Eigentlich würde dies der «Bestandsschutz» verhindern. Gebäude, die rechtmässig errichtet wurden, dürfen bleiben, wie sie sind – unabhängig von später auftretenden Vorschriften. Bei den Businness-Apartments könnte dies jedoch anders sein. Diese könnten nämlich relativ leicht wieder umgewandelt werden, sagt laut «Tages-Anzeiger» Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements.

Mehr als 2500 Wohnungen betroffen

Aufgrund des geringen Aufwands könne die Stadt eine Rücknutzung verordnen, so Spinner. Falls jedoch etwa ein Kücheneinbau nötig würde, könne eine nachträgliche Anpassung nicht verlangt werden.

FDP-Fraktionschef und Anwalt Michael Schmid gegenüber der Zeitung, dass eine Abweichung vom Bestandsschutz «sehr gut begründet werden muss».

Die Stadt schätzt, dass rund 4700 Wohnungen kurzfristig vermietet werden. Mindestens 2500 davon dürften im Wohnanteil stehen und wären somit von der neuen Regelung betroffen.

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Kommentare

User #4579 (nicht angemeldet)

Lasst die alle pleite gehen. Ich spendiere Taschentücher für diese geldkranken Menschen

User #4050 (nicht angemeldet)

Das käme einer Enteignung gleich.

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