Stadt Zürich

Zürich: Mann fährt mit gefälschtem «Fozilei»-Velo durch die Stadt

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Ein Mann hat sich in Zürich offenbar über die Stapo lustig gemacht und ein Velo ganz ähnlich wie die Bike Police verkleidet. Nun muss er eine Busse zahlen.

Zürich
Polizisten der Bike Police in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wurde per Strafbefehl verurteilt, weil er ein täuschend echtes Polizei-Velo fuhr.
  • Der Zürcher hatte dem Velo aber die Aufschriften «Fozilei» und «1312» verpasst.
  • Das Velo wurde von der Stadtpolizei Zürich beschlagnahmt.

Da trauten wohl die Stadtzürcher Polizisten ihren Augen kaum: Im Frühling dieses Jahres fuhr ein Mann (32) über die Duttweilerbrücke in Zürich West mit einem Velo, welches jene der Bike-Police der Stapo zum Verwechseln ähnlich sieht.

Die neon-orangen Leuchtstreifen am Rahmen sind perfekt ausgerichtet, genauso jene an seinem grauen Helm. Auf dem Gepäckträger ist eine schwarze Gepäcktasche und an mehreren Orten das Logo der Stadt Zürich respektive jenes der Bike-Police zu sehen.

Alles sieht genauso aus, wie die richtigen Polizei-Velos, die in Zürich seit 2007 im Einsatz sind.

Die einzigen Unterschiede: Das Velo hat die Aufschriften «Fozilei» und «1312» Die Zahlenkombination steht für die Kombination im Alphabet, also ACAB. Ausgeschrieben: «All Cops Are Bastards» – «Alle Polizisten sind Bastarde».

Zweimal an einem Tag gesichtet – Velo beschlagnahmt

Wie erwähnt ereignete sich der Vorfall bereits im Frühling, laut «Züri Today» wurde der Mann aber erst jetzt per Strafbefehl verurteilt. Gleich zweimal wurde der Mann demnach mit seinem «Fozilei»-Velo an einem März-Sonntag von einer richtigen Stapo-Patrouille gesichtet.

Zuerst am frühen Nachmittag auf der Duttweilerbrücke und schliesslich am späten Nachmittag beim GZ Wipkingen. Das geht demnach aus dem Strafbefehl hervor. Das Velo wurde von den Beamten der Stadt Zürich schliesslich beschlagnahmt.

Fahren Sie gerne Velo?

Der 32-jährige Schweizer hat sich strafrechtlich des unzulässigen Gebrauchs von öffentlichen Zeichen und der unerlaubten Verwendung von Kennzeichen der Verkehrspolizei schuldig gemacht.

Busse und Verfahrensgebühren

Von der Staatsanwaltschaft wurde er dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Die 2000 Franken muss der Mann aber nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zu Schulden kommen lässt.

Bereits begleichen muss der 32-Jährige aber eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrensgebühren von 1000 Franken. Will er sein Velo zurück, muss er der Polizei ausserdem die Kosten für die Reinigung, sowie die Entfernung der Aufkleber und Schriften bezahlen. Und zwar vorgängig.

Sein Velo bekommt er nämlich nur ohne die Polizei-Markierungen zurück.

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Kommentare

User #1507 (nicht angemeldet)

Aber blos nocht der Typ aus Deutschland mit dem POLIZFI Schild !!! Um Himmels Willen...

User #8785 (nicht angemeldet)

in der Schweiz ist so ziemlich alles verboten, das meiste wegen den Versicherungen. Versicherungen waren mal ein Segen heute rauben sie dir die Freiheit.

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