Eigentlich sollte die Kesb im Kanton Baselland zwei Buben gegen den Willen ihrer Mutter gegen Masern impfen. Nun will die Behörde zunächst weiter abklären.
Masernimpfung
Masernimpfung - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht ordnete für zwei Kinder in Baselland eine «Zwangsimpfung» an.
  • Nun will die damit beauftragte Kesb aber offenbar mit der Vollstreckung warten.
  • Die Situation der betroffenen Kinder sei «eskaliert».
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Zwei Basler Buben sollen gegen den Willen der Mutter, dafür mit dem des Vaters geimpft werden – so entschied das Bundesgericht. Der Entscheid sorgte schweizweit für Diskussionen. Jetzt hat die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach entschieden, auf die Impfung zu verzichten.

Das schreibt die Kesb in einer Mitteilung. Grund sei, dass die Situation der betroffenen Kinder zunehmend eskaliert sei. Die Behörde will nun zunächst eine neue Interessensabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen.

Der Streit zwischen den beiden Elternteilen war im September bis vor das Bundesgericht gegangen. Bei Impfgegnern war das Urteil gar nicht gut angekommen.

Kesb
Mehrere Personen campierten im Spätsommer und Herbst 2023 vor der Kesb in Sissach BL. - X (ehemals Twitter)

Kurz nach dem Entscheid gab es vor der Kesb in Sissach eine Mahnwache. Die während Corona berühmt gewordenen Freiheitstrychler waren auch dort. Tagelang belagerten die Skeptiker das Gelände der Behörde.

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