Baselbiet: Zwei Kinder sollen zwangsmässig geimpft werden

Kira Schilter
Kira Schilter

Sissach,

Ein Rechtsstreit der Eltern führt soweit, dass die Kesb eine Masernimpfung zwangsmässig anordnet. Am Donnerstag soll in Sissach BL eine Mahnwache stattfinden.

Masernimpfung
Aufgrund einer zwangsmässigen Masernimpfung kommt es am Donnerstag zu einer Mahnwache. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Baselbiet wird eine Mutter aufgefordert, ihre Kinder gegen Masern zu impfen.
  • Tut sie dies nicht bis am 15. September, wird die Polizei eingreifen.
  • Am Donnerstag findet eine Mahnwache gegen die Zwangsimpfung der Jungen statt.

Diesen Donnerstag findet in Sissach BL vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde eine Mahnwache statt.

Es geht laut «Basler Zeitung» um zwei Jungen (acht und zehn Jahre alt), welche bis am Freitag gegen Masern geimpft werden müssen: Das Gesetz hat dies so bestimmt. Der Vater war dafür, die Mutter dagegen.

Während des Gerichtsverfahrens zur Scheidung versuchte der Vater mehrmals, das Gericht auf seine Seite zu ziehen. Er wollte, dass die Kinder nach Empfehlung des BAG geimpft werden.

Masern-Zwangsimpfung bei Kindern. Richtig?

Erfolgreich war der Vater dank Bundesgericht nur bei der Masernimpfung. Die Kinder sollten geimpft werden, hiess es. Die Risiken, die die Kinder davontragen könnten. wenn sie wirklich an Masern erkranken würden, gelten als Kindeswohlgefährdung.

Langer Rechtsstreit

Im August 2022 wurde der Mutter eine dreimonatige Frist gestellt. Die Kinder sollten bis dahin geimpft werden. Mehrmals reichte die Mutter Beschwerden ein, welche immer wieder abgelehnt wurden.

Sie weigerte sich weiterhin, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Die Kesb warnte die Mutter: Wenn sie sich weiterhin sträubte, würde sie eine Strafanzeige wegen Ungehorsams gegen behördliche Verfügungen erhalten.

Die Behörde gab der Frau noch eine letzte Frist. Wenn die Kinder nicht bis zum 15. September 2023 geimpft wären, werde die Kesb «mittels polizeilicher Vollstreckung durch die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft» einschreiten.

Ein Vorgehen, welches laut «BAZ» in einem Fall wie diesem vermutlich noch nie angewendet wurde.

Kommentare

User #1309 (nicht angemeldet)

Langsam sollte man einsehen was unser Lebensstandard im Rest der Welt anrichtet!

User #2360 (nicht angemeldet)

Ich halte es für falsch, dass das Gericht gegen die Familiendemokratie entscheidet. Er ist dafür, sie ist dagegen, also gibt es keine Änderungen. Niemand hat eine Mehrheit, was bedeutet, dass es keine Impfung gibt.

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