Zwei Freisprüche und drei Verurteilungen nach Brand in Asylheim
In Vernier GE ist 2014 ein Brand in einem Asylheim ausgebrochen. Am Freitag hat das Polizeigericht nun sein Urteil verkündet.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2014 war in einem Asylzentrum in Vernier GE ein Brand ausgebrochen.
- Am heutigen Freitag hat das Genfer Polizeigericht nun sein Urteil verkündet.
- Es fällte drei Schuldsprüche, zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Nach dem Brand in einem Asylheim in Vernier GE 2014 mit einem Toten und 40 Verletzten hat das Genfer Polizeigericht am Freitag sein Urteil verkündet. Es fällte drei Schuldsprüche. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Einen Freispruch gab es für den ehemaligen Brandschutz-Koordinator des Heims, der sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung hatte verantworten müssen. Der Richter sprach auch einen Bewohner des Wohnheims frei, der wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt war.
Geldstrafen für zwei Sicherheitsbeamte
Dagegen verurteilte das Gericht zwei Sicherheitsbeamte, die versucht hatten, das Feuer zu löschen, dabei aber Fehler gemacht hatten, zu bedingten Geldstrafen. Sie wurden der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden.
Der Algerier, der das Zimmer bewohnte, in dem das Feuer ausbrach, wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten belegt. Er wurde der fahrlässigen Brandstiftung, der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden.