Ein Schweizer und sein französischer Komplize, die das Pharmaunternehmen Roche um 10 Millionen Franken geprellt hatten, sind vom Basler Strafgericht zu 39 respektive 51 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Gericht übernahm im abgekürzten Verfahren die Vorgaben aus der Anklageschrift.
Urteil
Das Gericht hat mittelschweres Verschulden angenommen. - pixabay

Die Anklage und schliesslich auch das Urteil lautete auf gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und gewerbsmässige Geldwäscherei. Die beiden Männer waren geständig gewesen. Sie hatten auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Roche akzeptiert. Dies ermöglichte im Einvernehmen der Parteien ein abgekürztes Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme und Plädoyers.

Die beiden Angeklagten, ein ehemaliger Angestellter von Roche und sein französischer Komplize, hatten den Konzern im Zeitraum von Januar 2017 bis August 2017 mit 86 gefälschten Rechnungen um 8,35 Millionen Euro - umgerechnet rund 10 Millionen Franken - erleichtert. Das Geld war auf ein Konto nach Singapur überwiesen und von dort aus weltweit auf viele weitere Konten verteilt worden. Der Betrug war im Frühherbst 2017 aufgeflogen.

Er habe beim Rechnungssystem der Firma ein Schlupfloch entdeckt und dieses zusammen mit seinem Komplizen ausgenützt, sagte der ehemalige Roche-Angestellte. Als Beweggründe zum Betrug nannte er Gier und eine Unzufriedenheit im Job. Finanzielle Engpässe hätten keine Rolle gespielt.

Der ehemalige Roche-Angestellte hat die von der Staatsanwaltschaft beantragte und schliesslich zum Gerichtsurteil mutierte Freiheitsstrafe im vorzeitigen Strafvollzug bereits abgesessen. Er befindet sich seit Februar 2020 wieder auf freiem Fuss.

Der französische Geschäftsmann muss seine Gefängnisstrafe von 51 Monaten noch aussitzen. Er sass seit März 2019 in Auslieferungshaft in Spanien und befindet sich seit April 2020 in Basel in Haft. Ihm wurde zudem ein Landesverweis von 10 Jahren auferlegt.

Beide Männer müssen Roche einen Schadensersatz in der Höhe von 10,07 Millionen Franken zuzüglich 5 Prozent Zins entrichten. Wie sie das bewerkstelligen werden, ist unklar. Auf allenfalls noch übrig gebliebene Gelder habe er keinen Zugriff, alle laufenden Geschäfte seien versandet, sagte der mitangeklagte und mittlerweile in seiner Gesundheit stark beeinträchtigte Franzose.

Auch die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben keine Möglichkeiten, wie sie kurz- oder mittelfristig auf allenfalls noch greifbare Gelder zugreifen könne. Ein Rechtshilfegesuch an Singapur sei bislang folgenlos verblieben und eine Behandlung sei nicht absehbar.

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