Barbara Steinemann (SVP) über die Ausweitung der Rassismus-Strafnorm

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann

Regensdorf,

Für die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann bedroht die Ausweitung der Rassismus-Strafnorm die Meinungs- und Gewerbefreiheit. Ein Kommentar.

Tierversuchsverbot, Menschenversuch
Barbara Steinemann (45) aus Regensdorf ZH ist seit 2015 im Nationalrat und hat an der Universität Zürich Rechtswissenschaften studiert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Steinemann ist die Anpassung der Rassismus-Strafnorm alles andere als geglückt.
  • Der neue Paragraph bedrohe die Meinungs- und Gewerbefreiheit, meint die SVP-Nationalrätin.
  • Alle Instrumente für Schutz und Strafe bei Hetze und widerlichen Worten seien vorhanden.

Aus den klagefreudigen USA stammt das Gerichtsurteil, wonach ein Konditor verurteilt wurde, weil er bei der Hochzeit eines homosexuellen Paares die Hochzeitstorte nicht anfertigen wollte. Bis jetzt ist eine solche Weigerung in der Schweiz noch nicht strafbar.

Der neue Diskriminierungsparagraph, über den wir am 9. Februar 2020 abstimmen, ist kein reiner «Hassrede»-Artikel, wie gerne suggeriert wird, sondern umfasst mit Absatz 5 auch eine sogenannte Gleichbehandlungsbestimmung.

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Barbara Steinemann begrüsst den neuen Diskriminierungsparagraph nicht. (Archivbild) - Keystone

Diese greift in wirtschaftliche Beziehungen zwischen Privaten ein. Danach dürfen für die Allgemeinheit bestimmte Leistungen «nicht aufgrund der sexuellen Orientierung» verweigert werden.

Damit werden auch in der Schweiz Fälle wie derjenige eines Bäckers denkbar. Auch der Hotelier, der Doppelzimmer nur an heterosexuelle Paare vermieten will, käme ins Visier der Justiz, ebenso wie der private Adoptionsdienst, der Kinder nur an verschiedengeschlechtliche Paare vermittelt.

Schutz und Strafe bei Hetze und widerlichen Worten – alle Instrumente bereits vorhanden

Drohung, Verleumdung, Beschimpfung, Körperverletzungsdelikte oder öffentliche Gewaltaufrufe sind bereits heute strafbar, das gilt genauso für und gegen Schwule und Lesben wie für alle anderen Bürger. Das Strafgesetzbuch behandelt bis jetzt alle Menschen diesbezüglich gleich.

Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm schafft neu speziell für LGBTI-Organisationen eine Klagegrundlage, also eine Art Verbandsbeschwerde, um gegen missliebige Äusserungen oder eben die Weigerung, einen Vertrag abzuschliessen, vorzugehen.

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Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm schafft neu speziell für LGBTI-Organisationen eine Klagegrundlage. (Symbolbild) - Keystone

Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz gesellschaftlich zu Recht längst verpönt; wer Menschen aufgrund bestimmter Merkmale mobbt oder beleidigt, erntet gesellschaftliche Ächtung.

Und Meinungsfreiheit umfasst meiner Meinung nach ebenso das Recht, vom Mainstream abweichende Ansichten zu vertreten. Aus diesem Grund ist diese Vorlage alles andere als geglückt.

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