Beni Würth äussert sich zur AHV- und Steuervorlage
Die neue AHV- und Steuervorlage bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von Beni Würth.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 19. Mai findet die Abstimmung zur AHV-Finanzierung und Steuerreform statt.
- Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.
Wer international erfolgreich wirtschaftet, muss auch internationale Regeln beachten.
Vorteile für die Schweiz
Die steuerliche Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Gewinnen ist heute allgemein anerkannt. Mit der AHV-Steuervorlage setzen wir diesen Grundsatz um. Für die Standortattraktivität der Schweiz – und somit für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen – sind Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Die AHV-Steuervorlage ist auf diese Ziele ausgerichtet: Sie steht im Einklang mit den internationalen Standards, führt zu attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen und stellt mit verschiedenen Massnahmen die Ergiebigkeit der Steuereinnahmen sicher.
Darüber hinaus schafft sie einen sozialen Ausgleich in Form einer Erhöhung der AHV-Finanzierung; konkret sollen jährlich rund 2 Milliarden mehr in die AHV fliessen. Das Gesamtpaket stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar.
Präzise Formulierung und Anwendung
Die Vorlage nimmt die Kritikpunkte aus der letzten Abstimmung auf: die Regeln wurden präzisiert, so dass keine Steuerschlupflöcher entstehen. Die Gemeinden und Städte wurden intensiv einbezogen – Städte- und Gemeindeverband sagen heute JA. Die Gegenfinanzierung wurde mit der Dividendenbesteuerung und Anpassungen beim Kapitaleinlageprinzip verbessert und schliesslich sind die Umsetzungskonzepte in den Kantonen transparent.
In meinem Kanton St.Gallen ist die Umsetzung bereits abgeschlossen, dies unter dem Vorbehalt, dass die STAF-Vorlage am 19. Mai angenommen wird. Für Unternehmen, die von besonderen Steuerregimes profitieren konnten, wird sich die Steuerbelastung erhöhen. Alle anderen Unternehmen (namentlich KMU) können demgegenüber mit einer geringeren Gewinnsteuerbelastung rechnen.
Für die natürlichen Personen ergeben sich ebenfalls Entlastungen. So wird der Versicherungsprämienabzug für gemeinsam steuerpflichtige Personen um 1‘600 Fr., für die übrigen Steuerpflichtigen um 800 Fr. erhöht. Des Weiteren wird der «Pendlerabzug» um 600 Fr. erhöht. Die steuerlichen Entlastungen für Bevölkerung und Wirtschaft sind dank vorausschauender Finanzpolitik mit der Stärkung des Eigenkapitals verkraftbar und im Finanzplan des Kantons berücksichtigt.
Die Umsetzung des STAF in Bund und Kantonen ist dank überparteilicher Zusammenarbeit mit Sinn für den fairen Kompromiss auf gutem Weg. Darum verdient diese Reform am 19. Mai ein überzeugtes JA.