Geissbühler (EgD): Undemokratische Cannabislegalisierungsschritte
Sabina Geissbühler-Strupler (Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen) äussert sich zu schleichenden «undemokratischen Cannabislegalisierungsschritten».
Das Wichtigste in Kürze
- Sabina Geissbühler-Strupler (Eltern gegen Drogen) äussert sich im Gastbeitrag.
- Mit schleichenden Cannabislegalisierungsschritten werde die Bevölkerungsmeinung umgangen.
- Sie fordert, dass Kinder unbedingt besser vor Drogenmissbrauch geschützt werden sollen.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich schon zweimal gegen eine Cannabislegalisierung, also gegen eine Lockerung im Betäubungsmittelgesetz, ausgesprochen.
Die Cannabis-Initiative wurde mit 63 und die Droleg-Initiative sogar mit 74 Prozent abgelehnt!
Diese ablehnenden Bevölkerungsmeinungen wurden durch die Cannabislegalisierer/-innen im National- und Ständerat mit Parlamentsbeschlüssen umgangen.
Mit 10 Gramm Cannabis können bis zu 100 Joints gedreht werden
Mit der Änderung im Betäubungsmittelgesetz mit Artikel 19b wurde 2013 ein erster Cannabis-Legalisierungsschritt unternommen: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar».
Die geringfügige Menge wurde dann im Gesetz auf 10 Gramm festgelegt. Also wurde willentlich oder wegen Unkenntnis im National- und Ständerat beschlossen, dass 10 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch zu tolerieren sei.
Es wurde ausser Acht gelassen, dass je nach Höhe des Tetrahydrocannabinol-Gehalts, also der Rausch erzeugenden Substanz im Cannabis, bis zu 100 Joints gedreht werden können.
Insbesondere THC-haltige Cannabistropfen können einen Rausch wie hochprozentiger Schnaps erzeugen.
Dass die Polizei den illegalen Handel und Konsum des Betäubungsmittels Cannabis mit dieser Bestimmung der Politik nicht mehr unterbinden kann, ist verständlich.
Sie würden sich lächerlich machen, wenn sie mit einer Waage unterwegs wären, um zu bestimmen, ob die Menge eines Cannabisbesitzes mehr oder weniger als 10 Gramm betragen würde. Auch sind die «grossen Fische» nur mit kleinen Mengen auf dem Schwarzmarkt anzutreffen, sodass diese Cannabis-Gesetzgebung eine Unterbindung des Handels verunmöglicht und damit der Cannabismissbrauch gefördert wird.
Cannabidiol für Kinder und Jugendliche keineswegs harmlos
Ein zweiter Cannabis-Legalisierungsschritt wurde 2016 ebenfalls vom eidgenössischen Parlament beschlossen, und zwar, dass der Anbau von Cannabidiol-haltigem Cannabis in Zukunft legal sei.
Über die «Medizinal-Schiene» wurde CBD-Hanf als Wundermittel gepriesen. Dass Cannabidiol (CBD) angstlösend, entspannend und krampflösend wirkt, so zum Beispiel bei multipler Sklerose und bei seltenen Formen der Epilepsie, war schon lange bekannt und die ärztliche Abgabe erlaubt.
Dass aber der Wirkstoff Cannabidiol für Kinder und Jugendliche nicht harmlos ist, sollte eigentlich allen einleuchten. Denn diese sollten sich mit wachem Geist in Schule und Arbeitswelt behaupten und entfalten können.
Fakt ist, dass je nach Menge des CBD-Hanfs auch der Gehalt des Betäubungsmittels Tetrahydrocannabinol zunimmt, was von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern bei diesem verantwortungslosen Beschluss ignoriert wurde.
Meldepflicht für Hanfanbau
Die Bestimmung, dass der Gesamt-THC-Gehalt nicht mehr als ein Prozent aufweisen dürfe, ist eine Farce. Damit wurde ein unsägliches Versteck- und für die Bevölkerung ein Verwirrspiel mit illegalen THC-Indoor- und Outdoor-Anlagen und legalen CBD-Züchtungen ausgelöst.
Denn wegen gleichem Aussehen und gleichem Duft von erlaubtem CBD-Hanf und illegalem THC-Hanf wurde für Direktbetroffene – Polizei, Drogenfahnder, juristische Personen, Staatsanwälte, auch Verantwortliche in der Landwirtschaft – eine Umsetzung dieser Bestimmung in der Praxis verunmöglicht.
Diese unbefriedigende Gesetzeslücke bedeutet einen hohen Mittel- und Personaleinsatz. Eine Lösung für dieses ausufernde Problem wäre eine Meldepflicht für den Hanfanbau; wer diesen nicht gemeldet hat und erwischt wird, muss seine Anlage auf eigene Kosten räumen lassen. Ob es um CBD- oder THC-Pflanzen geht, braucht dann nicht geprüft zu werden.
Die Annahme eines solchen Gesetzesartikels wäre klar eine präventive Massnahme gewesen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Parlamentsmehrheit abgelehnt. Leider führt die hohe Verfügbarkeit des Rauschgiftes mit dem THC-haltigen Cannabis dazu, dass Schweizer Jugendliche beim Cannabiskonsum zum unrühmlichen Weltmeister geworden sind.
Durch diese zwei – nur durch das Parlament – beschlossenen Legalisierungsschritte wurde unsere direkte Demokratie untergraben. Die Bevölkerung wurde auch bei dieser einschneidenden Weichenstellung übergangen.
Abgabe von THC an 18-Jährige verstösst gegen die Bundesverfassung
Ein dritter Cannabis-Legalisierungsschritt geschah mit dem im Parlament verabschiedeten Experimentierartikel und den gestarteten Pilotversuchen. Durch die Abgabe von Joints mit dem Betäubungsmittel THC an Kifferinnen und Kiffer – sogar in Apotheken – wird das Vertrauen diesen Fachpersonen gegenüber beeinträchtigt.
«Die Aufgabe von Apotheken besteht in der Abgabe von Heilmitteln und nicht in der Abgabe von Suchtmitteln. Der Regierungsrat würde sich auch dagegen aussprechen, Tabakwaren in Apotheken zu verkaufen, wenn jemand dies fordern würde», hält die Berner Gesundheitsdirektion zu Recht fest.
Dass zum Beispiel im Strassenverkehr eine Null-Toleranz besteht, die Studienteilnehmenden aber bis 20-prozentiges THC beziehen können, zeigt auf, wie unverantwortlich diese Bestimmungen sind. Da die Hirnentwicklung erst mit etwa 25 Jahren abgeschlossen ist, aber bereits 18-Jährige an den Versuchen teilnehmen können, wird unserer Meinung nach sogar gegen die Bundesverfassung verstossen.
Es braucht endlich Präventionskampagnen
Auffallend ist, dass die Promotoren grüne Politiker/-innen sind, die sich sonst für die Gesundheit der Bevölkerung starkmachen, wie gegen Pestizide, Autoabgase und den CO2 Ausstoss und Nachhaltigkeit predigen, aber ausgerechnet den schädlichen Cannabiskonsum umgehend legalisieren wollen. Auch die Nachhaltigkeit lässt bei einer solchen Drogenpolitik, welche die Abstinenzorientierung aufgegeben hat, zu wünschen übrig.
Die Grünliberalen und Freisinnigen wiederum, die eine Legalisierung fordern, verkennen die Tatsache, dass ein süchtiger Mensch seine Freiheit – nach seinem Willen zu handeln – verliert. Auch die Medien berichten meiner Meinung nach zu wenig über die jungen Kiffer, welche den Anschluss in Schule und Lehrstelle verpassen und sich damit ihre Zukunft verbauen. Anstatt endlich eine Präventionskampagne zu lancieren, geht mit den Cannabisversuchen zum Freizeitgebrauch das Zeichen an Kinder und Jugendliche, dass ein regulierter Cannabiskonsum harmlos, ja ein von Apotheken abgegebenes Heilmittel sei.
Auswertung der Pilotversuche muss abgewartet werden
Fakten über die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung in Colorado (USA), Kanada, Uruguay und weiteren Staaten können in unseren «Eltern gegen Drogen»-Infos (www.elterngegendrogen.ch) nachgelesen werden.
Die hohen, lockenden Steuereinnahmen dürfen kein Grund sein, unsere Jugend den Risiken einer Suchterkrankung auszusetzen. Anstatt weitere Legalisierungsschritte zu stoppen, und die bestehenden Gesetzeslücken zu schliessen, ist der Bundesrat bereit, das Betäubungsmittelgesetz im Sinne der Legalisierungslobby anzupassen.
Dies, obschon versprochen wurde, dass zuerst die Auswertung der Pilotversuche abzuwarten seien. Diese undemokratische Vorgehensweise in der Drogenpolitik ist inakzeptabel. Die Entscheidungsträger/-innen, und insbesondere die Apotheker/-innen sind aufgefordert, ihre Verantwortung und Berufsethik zum Wohle unserer Kinder und der ganzen Gesellschaft wahrzunehmen.
Zur Person: Sabina Geissbühler-Strupler ist Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung «Eltern gegen Drogen». Sie ist Primar- und eidg. Dipl. Turn-/Sportlehrerin.