Stalking – Gastbeitrag: Verfolgt auf Schritt und Tritt
Etwa eine von zehn Frauen wird in der Schweiz gestalkt. Was dagegen gemacht werden kann, erklärt Beatrice Kübli von der Kriminalprävention in einem Gastbeitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Stalking betrifft etwa eine von zehn Frauen. Oftmals sind die Ex-Partner die Stalker.
- Dabei kann es zu psychischen Folgeschäden kommen, aber auch zu Gewalttaten.
- Beatrice Kübli von der Kriminalprävention erklärt, was Opfer dagegen unternehmen können.
Dieses Gefühl, beobachtet zu werden, macht sie wahnsinnig. Er folgt ihr unbemerkt, ruft sie an und hängt wieder auf, rüttelt nachts an der Türe. Seine Whatsapp-Nachrichten belegen, dass er sie seit der Trennung verfolgt und jeden Schritt dokumentiert.
Ungefähr jede zehnte Frau gibt an, bereits einmal Opfer von Stalking geworden zu sein. Täter sind in 49 Prozent der Fälle die Ex-Partner.
Stalking – wie ein Jäger mit einer Beute
Der Begriff «Stalking» stammt ursprünglich aus dem englischen Jägerjargon und bedeutet «sich an eine Beute heranpirschen».
Heute versteht man darunter eine mehrfache unerwünschte Kontaktaufnahme, die Furcht auslöst. Stalker*innen überhäufen ihre Opfer mit Telefonanrufen, Nachrichten oder unerwünschten Geschenken und verfolgen die Online-Aktivitäten.
Sie horchen Bekannte aus, beleidigen und verleumden die Opfer. Einige beschimpfen ihre Opfer, bedrohen sie oder greifen sie an.
Das Opfer wird durch diesen Psychoterror stark in seiner Lebensführung beeinträchtigt. Als Folge des permanenten Stresses können Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen, Depressionen, Schlaf- oder Essstörungen auftreten. Das Opfer zieht sich zurück und gerät in die soziale Isolation.
Starker Wunsch nach Aufmerksamkeit
Die Stalking-Motive können in drei Gruppen eingeteilt werden: Im beziehungssuchenden Stalking geht es um positive Gefühle wie Liebe und Zuwendung.
Rachesuchendes Stalking dreht sich um negative Gefühle wie Wut, Eifersucht, Rache und Machtstreben. Bei einem dritten, kleinen Anteil liegt die Ursache in einer psychiatrischen Störung der Tatperson.
Alle Stalker*innen haben einen starken Wunsch nach Aufmerksamkeit. Stalking kann grundsätzlich jeden treffen. Ein erhöhtes Risiko, gestalkt zu werden, haben öffentlich bekannte Personen oder solche, die beruflich in engeren Kontakt mit anderen Menschen kommen.
Häufig sind Frauen die Opfer und die Täter in der Hälfte der Fälle deren Ex-Partner. In diesen Konstellationen kommt es überdies öfter zu Drohungen und Übergriffen, insbesondere wenn die Beziehung bereits vorher von Gewalt geprägt war.
Viele Frauen, die von ihrem Ex-Partner ermordet wurden, wurden zuvor gestalkt.
Unbedingt die Polizei informieren
Wer gestalkt wird, sollte einmal (!) klar und deutlich Grenzen setzen, den Kontakt dann abbrechen und sich auf keine weiteren Diskussionen einlassen.
Reicht das nicht, sollten alle Stalking-Aktivitäten dokumentiert und Hilfe gesucht werden. Auch wenn es im Schweizer Strafgesetzbuch keinen Artikel gibt, der Stalking verbietet, sind doch viele Aktivitäten strafbar, z. B. Hausfriedensbruch, Ehrverletzungen oder Drohungen.
Stalker*innen leiden oft an einer verzerrten Wahrnehmung und interpretieren die Ablehnung ihrer Opfer falsch oder nehmen sie gar nicht wahr.
Wenn Behörden reagieren, lassen viele Stalker*innen von ihrem Tun ab. Opfer sollten daher nicht zögern, die Polizei zu informieren.
Links zum Thema: opferhilfe-schweiz.ch & skppsc.ch/de/themen/gewalt/stalking
SKP-Publikation und Bericht des Bundes als PDF (Link in Browser kopieren):
ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/haeusliche_gewalt/forschungsbericht_massnahmen_bek%C3%A4mpfung_stalking.pdf.download.pdf/08-Studie_Stalking_de.pdf
skppsc.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2016/12/stalkinggrenzensetzen.pdf