Stalking: Städtische Fachstelle mit konstant hoher Nachfrage

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Die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern hat 2019 durchschnittlich zwei bis drei Beratungen pro Woche verzeichnet.

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Schweiz Bern Ortschild. - Keystone

Die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern hat 2019 durchschnittlich zwei bis drei Beratungen pro Woche verzeichnet. Damit ist das Beratungsbedürfnis von Betroffenen konstant hoch. Die Fachstelle geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.

Im Jahr 2019 meldeten sich 147 Personen bei der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern. In 84 Prozent der Anfragen war die betroffene Person eine Frau. Mit durchschnittlich zwei bis drei Gesprächen pro Woche ist die Anzahl der Beratungen in den letzten Jahren konstant hoch.

Die Fachstelle bietet seit 2010 im Bereich Stalking für betroffene Frauen und Männer sowie für Angehörige und Fachpersonen kostenlose Beratungen an. Die Anzahl der Beratungen haben vor allem mit dem Thema Cyberstalking zugenommen. Die Fachstelle geht aufgrund des sensiblen Themas nach wie vor von einer grossen Dunkelziffer von Betroffenen aus.

Beziehungskonstellation und Art des Stalkings

Die häufigste Konstellation in Fällen von Stalking ist eine Ex-Partnerschaft. Vergangenes Jahr war in 49 Prozent der gemeldeten Fälle eine aufgelöste Partnerschaft der Hintergrund. Bei der anderen Hälfte der Anfragen fanden die Nachstellungen im Rahmen von anderen Beziehungskonstellationen statt. So kam es zum Beispiel nach einer kurzen intimen Beziehung, im Bekanntenkreis, im beruflichen oder familiären Kontext zu Stalkingvorfällen. Auch kam es vor, dass die Betroffenen die Person nicht kennen, die ihnen nachstellt.

Beratung und mögliche Verhaltensstrategien

Die Betroffenen wenden sich an die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern, um sich zu erkundigen, wie sie sich gegenüber der stalkenden Person verhalten sollen und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offenstehen. Im Unterschied zu anderen Ländern kennt die Schweiz für Stalking bis heute keinen eigenen Straftatbestand.

Stalking kann in der Schweiz nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. So zum Beispiel Sachbeschädigung, Drohung oder Nötigung. Nicht selten reichen die Taten oder die Beweislage für eine Anzeige nicht aus.

Dies zeigen die Zahlen der Fachstelle deutlich: In 57 Prozent der Fälle verstiessen die als Stalking identifizierbaren Handlungen nicht gegen das Strafgesetz. Das heisst, die betroffene Person konnte keine Strafanzeige einreichen.

Bei den Stalking-Opfern stösst diese Gesetzeslücke häufig auf grosses Unverständnis. Wie aus den Beratungsgesprächen der Fachstelle hervorgeht, wäre eine klarere Gesetzgebung für viele Betroffene eine grosse Erleichterung.

 

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