Stephan Tobler (SVP): Warum der Thurgau ein Tourismusgesetz braucht
Im Gegensatz zu allen anderen Ostschweizer Kantonen hat der Thurgau kein Tourismusgesetz. Dies muss sich ändern. Ein Gastbeitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Thurgau gibt es kein Tourismusgesetz.
- Die anderen Ostschweizer Kantone haben ein solches bereits.
- Der Thurgau sollte da nachziehen, sagt SVP-Grossrat Stephan Tobler in seinem Gastbeitrag.
Der Tourismus nimmt einen wichtigen Platz in der Thurgauer Wirtschaft ein. Tourismus im Thurgau ist ein Gemeinschaftswerk, ein Zusammenspiel von verschiedenen Angebotselementen und Leistungen aller relevanten Akteure. Und er hat etwas zu bieten.
Die Basis dazu bilden die touristischen Leistungserbringer, die touristischen Organisationen, die Gemeinden und die kantonalen Institutionen.
Heute finanziert einen wesentlichen Teil von Thurgau Tourismus die öffentliche Hand, also Gemeinden und Kanton.
Einige Leistungserbringer bezahlen freiwillig Beiträge, es profitieren aber alle von den Leistungen der Tourismusförderung. Der Kanton Thurgau ist der einzige Ostschweizer Kanton, der kein Tourismusgesetz hat.
Durch den kantonalen Finanzhaushalt wird die Tourismusförderung jährlich wiederkehrend mit rund einer Million Franken und nochmals etwa mit 330'000 Franken durch die Gemeinden finanziell unterstützt und gefördert.
Mit der Einführung einer Kurtaxe könnte die Unterstützung durch die öffentliche Hand heruntergefahren werden.
Der finanzielle Effekt hilft einerseits, in den kommenden Jahren die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand zu reduzieren und andererseits wird das Engagement des Thurgauer Tourismus sicherer finanzierbar.
Insbesondere würden sich alle Leistungserbringer solidarisch an den Aufwendungen der Tourismusförderung beteiligen. Weiter würde mit der Einführung einer Kurtaxe eine ostschweizerische Lücke mit den angrenzenden Kantonen geschlossen.
Wer ist zum Einzug von Kurtaxen verpflichtet?
Alle Unternehmen und Einzelpersonen, die entgeltlich Übernachtungsmöglichkeiten im Tourismus anbieten, sind verpflichtet, bei ihren Gästen eine Kurtaxe (Übernachtungstaxe) einzuziehen.
Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbietet, wie insbesondere Hotels, Motels, Pensionen, Kurbetriebe, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Massenlager, Bed-and-Breakfast-Betriebe, über Internet-Plattformen angebotene Unterkünfte und Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot.
Von der Kurtaxe ausgenommen sind Schulklassen sowie Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr.
An wen müssen die eingezogenen Kurtaxen abgeliefert werden?
Die eingezogenen Kurtaxen sind in einer ersten Phase an den Kanton weiterzuleiten. Zu diesem Zweck sind die taxpflichtigen Übernachtungen dem Kanton zu melden.
Der Kanton zieht die Kurtaxen basierend darauf in periodischen Abständen ein. Später könne das durch die Tourismusorganisationen selber organisiert werden.
Was passiert mit den Kurtaxen?
Die Kurtaxen finanziert – als Lenkungsabgabe – die Tourismusförderung im Kanton Thurgau.
Die kantonale Tourismusförderung muss von Gesetzes wegen insbesondere für die Information über touristische Angebote, namentlich mittels Betriebs von Internet-Plattformen und Tourist-Offices, sowie Projekte und Angebote, welche Gästen, aber auch der einheimischen Bevölkerung dienen, verwendet werden.
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Zum Autor: Stephan Tobler ist Thurgauer SVP-Grossrat. Bis Mai 2023 war er 15 Jahre lang im Grossen Rat Fraktionschef.