Bundesanwalt Lauber wird nicht zur Wiederwahl empfohlen
Das Wichtigste in Kürze
- Michael Lauber soll nicht weiterhin Bundesanwalt bleiben.
- Das empfiehlt die Gerichtskommission des Parlaments heute Mittwoch.
- Lauber muss nun um seine Wiederwahl zittern, das Parlament entscheidet Ende Monat.
Faustdicke Überraschung in Bern: Die Gerichtskommission des Parlaments empfiehlt den bisherigen Bundesanwalt Lauber nicht zur Wiederwahl.
Dies gab die Kommission heute Mittwoch vor den Medien bekannt. Letzte Woche war der Entscheid vertagt worden. Zwei Komissions-Mitglieder hatten Anträge gestellt, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Bis Montag hatte der Bundesanwalt nun Zeit, dazu Stellung zu beziehen.
Der Entscheid fiel mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Hauptgrund sei juristischer Natur, sagten Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission.
Lauber und FIFA: Treffen waren ausschlaggebend
Neben den juristischen gab es in der Kommission laut Aebischer auch politische Gründe für den Entscheid: namentlich das Verhalten des Bundesanwalts.
Es handle sich um eine schwierige Situation, sagte Aebischer. «Wir wollen nicht, dass die Bundesanwaltschaft oder die Aufsichtsbehörde in einem schlechten Licht dastehen.»Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass Lauber damit seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt habe, sagten Gschwind und Aebischer.
Ausschlaggebend dazu waren die nicht-protokollierten Treffen mit FIFA-Chef Gianni Infantino, so Aebischer. Eine Kommissionsminderheit um den Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher sieht das anders. Sie wird dem Parlament den Antrag stellen, Lauber wiederzuwählen.
Umstrittene Kriterien
Die Gerichtskommission hatte den Bundesanwalt insgesamt dreimal angehört, zuletzt am Mittwoch vor dem Entscheid. Offensichtlich ist es Bundesanwalt Lauber dabei nicht gelungen, eine Mehrheit zu überzeugen. «Ehrlich gesagt haben wir heute auch nicht viel Neues gehört», findet Aebischer. «Aber in unseren Handlungsgrundsätzen steht, dass er noch einmal angehört werden muss.»
Das Blatt hat sich damit gewendet. Vor drei Wochen sagte Aebischer noch, dass beim Verbleib des derzeitigen Wissensstands die Kommission Lauber zur Wiederwahl empfehlen werde.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesanwalt die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt habe. Und nur in diesem Fall könnte die Kommission ihn nicht zur Wiederwahl empfehlen.
Vor einer Woche relativierte er diese Äusserungen. Damals vertagte die Kommission den Entscheid über ihre Empfehlung.
Treffen mit Infantino nicht protokolliert
Der Bundesanwalt war zuvor in Kritik geraten wegen nicht-protokollierten Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Im Fifa-Verfahren untersucht Lauber mögliche Korruption bei der Vergabe der WM 2006 an Deutschland.
Mit den Treffen hat der Bundesanwalt gemäss Bundesstrafgericht gegen Verfahrensregeln verstossen. Er musste deshalb im Fifa-Verfahren in den Ausstand treten. Zudem führt die Aufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen Lauber.
Ob er Bundesanwalt bleiben kann oder nicht, entscheidet indes nicht die Gerichtskommission. Sie gibt zuhanden des Parlaments lediglich eine Empfehlung ab.
Dieses Entscheidet dann am 25. September in der Herbstsession, welche nächste Woche beginnt. Nach dem Entscheid der Kommission sind die Chancen des Bundesanwalts aber gesunken.