Für Tier im Recht sind Haltebedingungen von Schweinen tierunwürdig
Letztes Jahr haben die Tierschutz-Strafverfahren massiv abgenommen. Dies sei aber kein gutes Zeichen, meint die Stiftung Tier im Recht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anzahl Strafverfahren im Tierschutz haben abgenommen.
- Dies sei kein gutes Zeichen, meint die Stiftung Tier im Recht.
- Zudem seien die Haltungsbedingungen tierunwürdig.
Letztes Jahr wurden 30 Prozent weniger Tierschutz-Strafverfahren verzeichnet als noch 2016. Dies ist nicht so positiv, wie es klingt. Denn: Es sind nicht weniger Tierschutzdelikte vorgefallen, die Ursache für die Abnahme sei unter anderem der Vollzug der Strafverfahren, kritisiert die Stiftung Tier im Recht.
Bei Schweinen wurden letztes Jahr von der Stiftung Tier im Recht 91 Strafverfahren verzeichnet. «Das ist extrem wenig», meint Stefanie Walther, Rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin. Vor allem wenn man bedenke, dass im Jahresverlauf rund 2,5 Millionen Schweine gehalten wurden. Das Problem sei aber mehr, «dass die Haltungsbestimmungen keine artgerechte Haltung gewährleisten», so Walther.
Kein Auslauf und Betonboden
Das Tierschutzgesetz schreibt einen Minimalstandard vor. «Sie haben keinen Auslauf und werden auf nacktem Betonboden auf knapp einem Quadratmeter gehalten», meint Walther. Dies führe dazu, dass sie Verhaltensstörungen entwickeln: «Sie beissen sich gegenseitig die Schwänze ab.» Doch die Tiere würden versteckt gehalten, so komme es zu weniger Meldungen.
Und nicht nur das: «Wir mussten auch dieses Jahr wieder feststellen, dass es gerade bei den Staatsanwaltschaften an Fachkenntnissen zum Tierschutzrecht fehlt.» So komme es zu mangelhaften Abgrenzungen bei der Tierquälerei und den übrigen widerrechtlichen Tierhandlungen, was sich auf das Strafmass auswirke.