Pfarrer wird für Nächstenliebe gebüsst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein westschweizer Pfarrer wurde zu einer bedingten Busse verurteilt.
- Er bot einem abgelehnten Asylsuchenden aus Togo in seiner Kirche Unterschlupf.
- Der Pfarrer hat gegen den Strafbefehl eine Beschwerde eingereicht.
Diesen August erhielt der westschweizer Pfarrer Norbert Valley einen Strafbefehl. Der Grund: Er hat einem Togolesen vor zwei Jahren die Schlüssel zur Kirche in Le Locle (NE) ausgehändigt. Der Mann hatte in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, welches abgelehnt wurde.
«Wie ein Vater»
Für Pfarrer Valley geht es in dieser Geschichte um Freundschaft. Für den Mann aus Togo - den er seit mehrer Jahren aus seinem Gottesdienst kennt - sei er wie zu einem Vater geworden. Anfangs Woche erhielt er zum ersten Mal seit mehreren Monaten wieder einen Anruf von ihm. Wo sich dieser aufhält, weiss Valley aber nicht genau. Das Gespräch habe ihm trotzdem gut getan: «Ich will nicht, dass er sich wegen des Urteils schuldig fühlt.»
Der Pfarrer wurde nämlich nicht etwa von einer Drittperson angezeigt. Der Mann aus Togo gab in einem Verhör mit der Polizei an, dass Valley ihn gelegentlich in der Kirche übernachten liess. Dies führte zu einem Strafbefehl gegen Valley und zu der nun verhängten bedingten Busse über 1000 Franken.
Nächstenliebe unter Strafe
Für Pfarrer Valley ist klar: Als Christ muss er seinem Nächsten in Not helfen. Für die Justiz sieht das anders aus: 'Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts' heisst sein Vergehen. Der betreffende Artikel im Ausländergesetz soll eigentlich Menschenschmuggel bekämpfen.
Norbert Valley hat gegen die Strafe Beschwerde eingereicht. Am 25. Oktober kommt es zu einer Anhörung bei der zuständigen Staatsanwältin. Wird seine Strafe nicht annuliert und sein Verhalten weiterhin als illegal festgehalten, will sich Valley an die nächsthöhere Instanz wenden. Zur Not gehe er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Um die Busse geht es dem Pfarrer dabei aber gar nicht, sondern um das Prinzip: «Wir müssen das Gesetz ändern. Wenn Krankenhäuser die Erlaubnis haben zu helfen, wieso sollen Privatpersonen dann nicht helfen dürfen?» Norbert Valley sagt, er verstehe, dass die Schweiz nicht die ganze Welt wilkommen heissen kann. Er findet aber: «Wir müssen mehr Barmherzigkeit zeigen.»
Keine Sonderrechte für Kirchen
Bei dem Strafbefehl gegen Valley handelt es sich um einen Entscheid der zuständigen Gerichtsbehörde. Lukas Rieder, Mediensprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), sagt: «Das Kirchenasyl ist kein rechtlicher Begriff. Es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.»
Er betont zudem, dass abgelehnte Asylsuchende in der Schweiz bis zu ihrer Ausreise Anspruch auf Nothilfe haben. Dieser Minimalanspruch auf Nahrung, Kleidung und Unterkunft ist nicht einschränkbar.