Überwachung durch Versicherungsdetektive geht nicht zu weit

Der Bundesrat und das Parlament haben eine gesetzliche Grundlage erarbeitet, wie Versicherungsdetektive in Zukunft Personen überwachen dürfen.

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Observations-Artikel: Bundesrat Alain Berset und BSV-Direktor Jürg Brechbühl äussern sich zur Überwachung der Versicherten. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 25. November stimmt die Schweiz darüber ab, ob Versicherte überwacht werden dürfen.
  • Zur Abstimmung kommt es, weil erfolgreich das Referendum dagegen ergriffen wurde.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte 2016, dass in der Schweiz die gesetzliche Grundlage zur Überwachung durch Versicherugsdetektive fehlt. Das Parlament erarbeitete deshalb ein entsprechendes Gesetz, in der März-Session wurde es verabschiedet. Weil aber erfolgreich das Referendum dagegen ergriffen wurde, kommt es nun am 25. November zur Abstimmung.

Privatsphäre bleibt geschützt

Bundesrat Alain Berset hat die Details zum Gesetzesartikel heute erläutert. Observationen seien nur erlaubt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen gäbe und kämen nur in Frage, wenn die Abklärung anders nicht möglich sei.

Zu diskutieren geben aber vor allem die Art der Überwachung, welche den Gegnern zu weit geht und bis in die Privatsphäre der Personen eindringt. Bundesrat Berset widerspricht: «Das Gesetz geht nicht zu weit, es ist sehr begrenzt. Den Versicherungsdetektiven ist es nur erlaubt, Observationen im öffentlichen Raum zu machen.»

Für die technischen Hilfsmittel wie GPS-Tracking oder Richtmikrofone brauche es vorgängig eine richterliche Bewilligung, erklärt der Bundesrat. Dies sei eine klare Grenze für die Privatsphäre.

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Bunderat Alain Berset im Interview. - Nau

Unklarer Gesetzestext

Dass das Observieren im Innern eines Raumes auch weiterhin nicht gestattet ist, steht im neuen Gesetzesartikel nicht, kritisieren die Gegner. Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, erklärt: «Wir müssen in den Text keine bereits gefassten Grundsätze schreiben.» Denn es gebe bereits einen Bundesgerichtsentscheid, in dem klar stehe, dass in Innenräumen keine Überwachungen durchgeführt werden dürfen.

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Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, im Interview. - Nau

Muss Abstimmung verschoben werden?

Ob über den Artikel wirklich am geplanten 25. November abgestimmt wird, ist noch nicht ganz sicher. Die Referendumsführer kritisieren nämlich, dass im Abstimmungsbüchlein falsche Informationen stünden, schreibt heute der «Tagesanzeiger». Sie haben ihre Beschwerde beim Zürcher Regierungsrat deponiert. Tritt dieser nicht darauf ein, wollen sie die Beschwerde bis ans Bundesgericht weiterziehen.

Bundesrat Berset kann dies nicht verstehen. Denn: «Es liegen alle Informationen auf dem Tisch. Im Abstimmungsbüchlein bingt der Bundesrat die notwendigen Argumente und auch das Referendumskomitee hat zwei oder drei Seiten zur Verfügung.» Berset findet es keine gute Entwicklung, dass heutzutage vermehrt versucht werde, Abstimmungen zu verschieben.

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