Schweizer FDP klar für Sozialdetektive

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Pratteln,

Ja, es soll Sozialdetektive geben. Die Schweizer FDP fasste heute Samstag die Ja-Parole.

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Eine Abstimmung an der Delegiertenversammlung der FDP. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FDP empfiehlt, Sozialdetektive einzuführen.
  • Dies habe eine Präventionswirkung, hiess es.

Die Schweizer Freisinnigen haben beim Referendum gegen Sozialdetektive die Ja-Parole zum Gesetz ausgegeben. Die FDP-Delegierten beschlossen diese heute Samstag in Pratteln BL mit 246 gegen 26 Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten, das am 25. November an die Urne kommt, war vom Bundesparlament im März verabschiedet worden. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten für die Invalidenversicherung (IV), die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Vor den freisinnigen Delegierten machte sich der Grünliberale Benjamin Gautschi vom Referendumskomitee gegen die Revision stark. Es sei ein «illiberales Gesetz», das die Privatsphäre unnötig tangiere und in den Überwachungsstaat führe. Missbrauch lasse sich via Strafverfolgung bereits ausreichend bekämpfen.

Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod konterte, die neuen Rechte gälten für die Sozialversicherungen, nicht private Versicherungen. Man solle nicht den Teufel an die Wand malen, das Volk wolle bei diesen Institutionen keinen Betrug. Ins Schlafzimmer sähen deren Spione nur, wenn ohnehin alle hineinsehen könnten.

Präventionswirkung

In der kurzen Diskussion warf die Luzerner Delegation ein, mit Versicherungsdetektiven gute Erfahrungen gemacht zu haben. Die bestrittenen Summen seien weit höher als die Kosten, und die präventive Wirkung sei nicht zu unterschätzen. Zweifel klangen aus Solothurn an, deren Delegation auf das bestehende Strafrecht verwies.

Lanciert worden war das Referendum gegen den Gesetzesbeschluss von einer Bürgerinnen- und Bürgergruppierung. Gegner kritisieren insbesondere eine grobe Verletzung der Privatsphäre. Der «Schlüsselloch»-Paragraph etwa erlaube die Überwachung von frei einsehbaren Privaträumen. Zudem könnten die Versicherungen selber entscheiden, wen sie durch Privatdetektive beschatten. Dies gebe ihnen mehr Rechte als der Polizei.

Mit der deutlichen Ja-Parole folgten die FDP-Delegierten heute Samstag ihrer Kantonalpräsidentenkonferenz, die ihrerseits fast einstimmig Zustimmung empfohlen hatte. Für das Sozialdetektive-Gesetz hatten sich zuvor bereits die BDP und die SVP ausgesprochen. Die SP hat die Nein-Parole ausgegeben.

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