Zürcher Pfarrer als «Abgesandter des Teufels» tituliert
Der reformierte Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller will die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung. Das passt nicht allen.
00:00 / 00:00
Das Wichtigste in Kürze
- Am 9. Februar 2020 stimmt die Schweiz über die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm ab.
- Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» präsentierte heute die Argumente.
- Befürworter Michel Müller ist Kirchenratspräsident der reformierten Kirche Kanton Zürich.
Die heutige Anti-Rassismusstrafnorm kennt die Schutzkriterien Religion, Rasse und Ethnie. Wer also als Beispiel eine Gruppe von Muslimen, Dunkelhäutigen oder Tamilen beleidigt, muss sich vor dem Gesetz verantworten. Ein Komitee mit dem Namen «Ja zum Schutz vor Hass» setzt sich dafür ein, dass zukünftig auch Beleidigungen gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle strafbar sind.
Unter den Befürwortern befindet sich Michel Müller, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche des Kantons Zürich. «Die Kirche steht nicht für Hass, sondern für Liebe.» Deswegen sei es für ihn selbstverständlich die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm zu unterstützen.

«Abgesandter des Teufels»
Das stösst jedoch nicht überall auf Gegenliebe. «Ich wurde als ‹Abgesandter des Teufels› bezeichnet.» Das hält Müller nicht davon ab, sich zu exponieren. «Die Kirche hat die Aufgabe, biblische Aussagen theologisch verantwortet in die Gegenwart zu übertragen.»
Während Müller als dreifacher Familienvater selber nicht zur betroffenen Gruppe gehört, ist dies bei Salome Zimmermann anders. Die ehemalige Bundesverwaltungsrichterin ist Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS).
Das Argument der Gegner, wonach ein Ja an der Urne die Meinungsfreiheit einschränke, kontert sie mit einem Beispiel. «Ein evangelikaler Bäcker kann einem Heiratswilligen, schwulen Pärchen nach wie vor sagen, dass er die Ehe für alle total ablehnt. Erst wenn er sich weigert, für die beiden einen Kuchen zu backen, würde es nach der Erweiterung strafbar.»

Referendum führt zu Volksabstimmung
Bundesrat und Parlament hatten vor einem Jahr der Erweiterung der Anti-Strafrassismusnorm um die sexuelle Orientierung beschlossen. Eine Gruppe von christlichen und rechten Kreisen hatte daraufhin erfolgreich das Referendum ergriffen. Die SVP stellte sich kürzlich hinter die Gegner und findet das Vorhaben falsch.
Deswegen muss das Volk nun entscheiden. Am 9. Februar 2020 kommt es zur Abstimmung.