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ABB laut Berichten kurz vor Einigung im Rechtsfall in Südafrika

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Zürich,

ABB scheint kurz vor der Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreit in Südafrika zu sein. Der Konzern habe sich mit den Behörden auf eine Zahlung geeinigt.

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Das Logo der Firma ABB in Oerlikon ZH. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • ABB scheint auf dem besten Weg, den Rechtsstreit in Südafrika beizulegen.
  • Dafür soll sich der Konzern mit den Behörden auf eine Millionenzahlung geeinigt haben.

Der Technologiekonzern ABB scheint auf bestem Weg, den schon länger dauernden Rechtsstreit in Südafrika beizulegen. ABB soll sich mit den Behörden auf eine Zahlung von rund 325 Millionen US-Dollar geeinigt haben. Dies heisst es in einem Artikel des «Wall Street Journal» (Online). Die Zeitung bezieht sich dabei auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.

ABB werde sich mit den Behörden sowohl in Südafrika als auch in den USA, Deutschland und der Schweiz einigen. Eine Vereinbarung könnte bereits in der kommenden Woche bekanntgegeben werden.

ABB tätigt Rückstellungen

ABB hatte wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem im Jahr 2015 in Südafrika vergebenen «Kusile-Projekt» bereits einen Betrag von rund 325 Millionen US-Dollar zurückgestellt. Dies wurde Ende September bekanntgegeben. Bei dem Fall geht es um den Bau des Kohlekraftwerks Kusile durch die Elektrizitätsgesellschaft Eskom. Bei diesem war ABB ein Auftragnehmer.

Letzten Sommer hatten die südafrikanischen Justizbehörden zwei frühere Angestellte des ABB-Konzerns und ihre Ehefrauen festgenommen. Sie wurden der Korruption, des Betrugs und der Geldwäscherei angeklagt. Ende 2020 hatte ABB bereits eine Einigung mit Eskom erzielt. Der Konzern zahlte damals rund 104 Millionen Dollar an Eskom, wobei sich alle Parteien gegenseitig von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vertrag freistellten.

ABB kooperiere weiterhin vollumfänglich mit den Behörden, heisst es in einer Stellungnahme des Konzerns auf Anfrage von AWP. ABB hofft auf einen baldigen Abschluss der Angelegenheit und verweist auf die vorgenommenen Rückstellungen, welche bereits dem Ergebnis im dritten Quartal 2022 belastet wurden.

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