Die Schweizer Maschinenindustrie droht wegen des Streits mit Brüssel der Verlust ihres privilegierten Zugangs zum EU-Binnenmarkt.
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Ein Arbeiter der Mikron Group arbeitet in Agno an einer Maschine. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Maschinenindustrie leidet unter dem Streit mit der EU.
  • Es droht der Verlust des privilegierten Zugangs zum EU-Binnenmarkt.
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Nach der Medizinprodukte-Branche und der In-Vitro-Diagnostik droht nun der Maschinenindustrie der Verlust ihres privilegierten Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Denn wegen den ungelösten institutionellen Fragen dürfte die EU das Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA) mit der Schweiz weiterhin nicht aktualisieren. Laut dem Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) wird damit der Export für die Maschinenindustrie aufwendiger und die Situation unsicherer.

Doch noch hat die neue EU-Maschinenverordnung nicht alle Hürden genommen: EU-Parlament und EU-Staaten streiten sich über Details wie etwa die Länge von Übergangsfristen. Trotz allem dürfte die neue EU-Regelung im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten.

Mit der neuen Verordnung müsste auch das MRA Schweiz-EU aktualisiert werden. Aktuell gibt es jedoch keinerlei Anzeichen, dass die EU dieser Aktualisierung zustimmen wird. Das dürfte für Schweizer Produzenten Folgen haben.

Denn wie schon die aktuell noch gültige EU-Regelung sieht auch die neue Verordnung zwei Kategorien von Maschinen vor. Zur ersten Kategorie gehört die grosse Mehrheit der Maschinen – etwa Kaffeemaschinen, Mixer und Verpackungsmaschinen.

Hier dürfen schon heute die Hersteller selber zertifizieren und das soll auch unter der neuen Verordnung bleiben. Das sind gute Nachrichten für Schweizer Produzenten.

Doch Swissmem rechnet damit, dass Schweizer Exporteure neu «einen sogenannten Wirtschaftsakteur in der EU brauchen». Diese Person muss dann auf dem Produkt angegeben werden, «was bei Massenprodukten zu einem erheblichen Mehraufwand führt».

Zur zweiten Kategorie gehören Produkte mit besonderem Gefahrenpotential bei nicht fachgerechter Anwendung. Dazu zählen unter anderem Handkettensägen, Fräsen und Plastik-Spritz-Guss-Maschinen. Mit wenigen Ausnahmen müssen diese zwingend von einer Drittstelle zertifiziert werden.

Während die EU heute Zertifizierungen durch Schweizer Stellen anerkennt, wird das ohne Aktualisierung des MRA nicht mehr der Fall sein. Dann muss laut Swissmem die Zertifizierung zwingend durch eine Stelle in der EU erfolgen. «Ansonsten wird das Zertifikat von den Behörden nicht anerkannt», was wiederum mehr bürokratischen Aufwand und Kosten für Schweizer Hersteller bedeutet.

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