Ausgleichszahlungen sinken 2021 um 76 Millionen Franken
Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2021 ermittelt. Insgesamt sinken die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 76 Millionen auf 5,2 Milliarden Franken. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die stärkste Zunahme des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Zug, Appenzell Innerrhoden und Bern, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Dienstag mitteilte.
Die Indizes der Kantone Genf, Schwyz und Nidwalden weisen den grössten Rückgang auf.
Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird 2021, dem zweiten Übergangsjahr der Finanzausgleichsreform 2020, von 87,7 auf 87,1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt. Die auf dieser Grundlage ermittelten Ausgleichszahlungen belaufen sich 2021 auf 5,206 Milliarden Franken.
Per Saldo sinken die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone um 210 Millionen Franken oder 4,9 Prozent auf insgesamt 4,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Am stärksten belastet wird der Kanton Zürich mit 501,8 Millionen Franken, gefolgt vom Kanton Zug mit 330,9 Millionen Franken, dem Kanton Schwyz mit 198,6 Millionen Franken und dem Kanton Genf mit 187,9 Millionen Franken.
Der grösste Nehmerkanton bleibt Bern mit 888,2 Millionen Franken. An zweiter und dritter Stelle folgen der Kanton Wallis mit 787,2 Millionen Franken und der Kanton Aargau mit 492,5 Milliarden.
Massgebend für den Ressourcenausgleich 2021 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2015, 2016 und 2017. Die Folgen der Corona-Pandemie hatten daher noch keine Auswirkungen auf die vorliegenden Zahlen.
Der Ressourcenindex 2021 steigt gegenüber 2020 bei 14 Kantonen an, bei 12 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Zug (+4,0 Indexpunkte), Appenzell Innerrhoden (+3,5) und Bern (+2,8).
Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Genf (-5,9 Indexpunkte), Schwyz (-5,6) und Nidwalden (-4,5). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 87,1 Indexpunkten. Im Jahr 2021 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis.
Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt im Jahr 2021 knapp 721 Millionen Franken. Der Betrag wird je zur Hälfte auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt. Aufgrund der negativen Teuerung sinkt dieser Betrag gegenüber 2020 um 1,1 Prozent.
Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich entlastet. Kantone, die aufgrund ihrer Höhenlage, der Steilheit des Geländes oder wegen ihrer spezifischen Besiedelungsstruktur übermässige Lasten haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich entlastet.
Der Beitrag an den soziodemografischen Lastenausgleich wird 2021 zusätzlich um 80 Millionen Franken aufgestockt. Diese Erhöhung ist Bestandteil der Reform des Finanzausgleichs 2020. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird nicht an die Teuerung angepasst. Insgesamt entfallen somit 360 Millionen Franken auf den geografisch-topografischen und 440 Millionen Franken auf den soziodemografischen Lastenausgleich.
Zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt ab 2021 und bis 2025 das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Jahr 2021 erfolgen Zahlungen im Umfang von 80 Millionen Franken an die 18 ressourcenschwachen Kantone.
Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren wird an ihrer Sitzung vom 25. September 2020 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Bericht erstatten. Bundesrat wird die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich auf den 1. Januar 2021 in Kraft setzen.