Bayer steht wegen Monsanto-Übernahme wohl Anleger-Prozess ins Haus
Wegen der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto droht Bayer ein milliardenschweres Anleger Musterverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Bayer hat den US-Saatguthersteller Monsanto übernommen.
- Nun droht ein milliardenschweres Anleger-Musterverfahren.
- Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt den Fall.
Bayer sieht sich wegen der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto möglicherweise mit einem milliardenschweren Anleger-Musterverfahren konfrontiert.
Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mehr als 250 institutionelle Investoren und eine Vielzahl Privatanleger. Dies gibt die auf solche Fälle spezialisierte Anwaltschaft nach eigenen Angaben an.
Diese sähen sich von Bayer über die wirtschaftlichen Risiken der 63 Milliarden Dollar teuren Akquisition getäuscht und forderten Schadenersatz. Das Gesamtvolumen dieser Klagen betrage mehr als eine Milliarde Euro, erklärte die Anwaltskanzlei. Sie hat das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) angestossen. Bei diesem werden die Einzelklagen zur selben Frage gebündelt und exemplarisch an einem Fall vor Gericht geklärt.
Bayer hat seine Aktionäre Tilp zufolge vor allem über die Risiken der in den USA anhängigen Verbraucherklagen getäuscht. Im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup hat sich der Konzern mit der Monsanto-Übernahme 2016 die Anklage ins Haus geholt.
Dadurch sei der Aktienkurs massiv gesunken. Bayer hält die Klagen für unbegründet. «Bayer hat die Gesetze eingehalten und ist seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen», teilte der Konzern mit.
Bei der Übernahme alles pflichtgemäss gelaufen
Untersuchungen unabhängiger Experten hätten ergeben, dass der Bayer-Vorstand bei der Übernahme pflichtgemäss gehandelt habe. «Entsprechend werden wir uns rechtlich verteidigen.» In den USA muss sich Bayer gegen tausende Klagen von Roundup-Nutzern wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Mittels wehren. Bayer hat das stets zurückgewiesen.
Das Landgericht Köln habe entschieden, dass der Antrag auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens in dieser Sache im Bundesanzeiger veröffentlicht werde. Das teilte Tilp mit. Das ist ein erster Verfahrensschritt.
Gibt es genug gleichgerichtete Anträge, legt das Oberlandesgericht einen Musterkläger fest, mit dem der Prozess dann exemplarisch geführt wird. Vom Landgericht Köln war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Möglichkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Vorbild von Sammelklagen in den USA gibt es in Deutschland erst seit 2005. Es war geschaffen worden, um die Flut an Anlegerklagen nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom bewältigen zu können. Der Mammutprozess soll nun nach fast zwei Jahrzehnten mit einem Vergleichsangebot für die Kläger zu Ende gebracht werden.
Mit dem KapMuG soll Klägern die Möglichkeit gegeben werden, gebündelt bestimmte Rechtsfragen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug vor Gericht klären zu lassen. In einem solchen Fall befasst sich das Oberlandesgericht Braunschweig mit milliardenschweren Anlegerklagen wegen Kursverlusten beim VW-Dieselskandal. Hier ist die Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen Musterklägerin. Im Rechtsstreit über Schadensersatz für Daimler-Aktionäre wegen der Dieselaffäre hatte das OLG Stuttgart einen Privatanleger als Musterkläger festgelegt.