Bergbahnen locken mit Geld-Zurück-Garantien
Die Skisaison rückt immer näher. Wegen Corona warten viele Sportler aber noch mit dem Abo-Kauf. Nun kämpfen Bergbahnen mit Geld-Zurück-Garantien um ihre Kunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Bergbahnen preisen Skiabos mit einer Geld-Zurück-Garantie an.
- Den Verlust bei einem allfälligen Saisonausfall zahlen sie aber selbst.
Noch hat die Skisaison nicht begonnen. Doch schon jetzt ist klar: So wie sonst wird sie dieses Jahr nicht. In Österreich etwa fällt der Après-Ski deutlich dezenter aus. Gedrängtes Stehen soll es in Bars und auf Terrassen nicht mehr geben, Essen und Getränke dürfen nur noch im Sitzen konsumiert werden.
In der Schweiz gibt es für die Skigebiete noch keine speziellen Vorschriften. Wegen der weltweiten Lage zittern aber schon jetzt viele Bergbahnen um ihre Kundschaft. Sie rühren deshalb ihre Werbetrommel – und zwar mit Geld-Zurück-Garantien.
Heisst: Muss das Skigebiet infolge einer Pandemie behördlich schliessen, erhalten die Kunden eine zeitanteilige Rückerstattung. «Die aktuelle Situation verunsichert viele Gäste und wir finden es wichtig, dass von Beginn weg eine faire Aufteilung des Risikos besteht», erklärt Philipp Holenstein von den Arosa Bergbahnen den Entscheid. Auch die Skiregion Oberengadin und Adelboden-Lenk versprechen Skispass ohne Risiko.
Bergbahnen zahlen Abbruch selbst
Besonders brisant an der Geld-Zurück-Garantie: Die Bergbahnen finanzieren einen allfälligen Saisonabbruch aus der eigenen Kasse. «Unseren Teil des Risikos konnten wir nicht versichern und tragen wir vollständig selber», gesteht Holenstein.
Vielerorts erfolgt die Rückerstattung deshalb auch in Form eines Gutscheins. «Dadurch kann der ausgestellte Betrag bei einem späteren Kauf eines Tickets oder Abonnements für die eingelöst werden», erklärt Michael Kirchner von den Oberengadiner Bergbahnen. Einzig im Skigebiet Adelboden-Lenk ist eine Barauszahlung möglich.
Sicherheitskonzept soll Saisonabbruch verhindern
Damit es aber gar nicht erst zu einem Saisonabbruch kommt, planen die Skigebiete fleissig an einem Sicherheitskonzept. «Grundsätzlich stellt die Ausübung des Wintersports kein Risiko zur Ansteckung mit einem Virus dar», so Kirchner.
Nicht so in den Bergbahnen oder in den Restaurants. Deshalb gelte dort auch eine Maskenpflicht bzw. das Contract Tracing.