Bundesrat berät im September über Senkung der Tamponsteuer

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Deutschland,

Der Bundesrat soll noch in diesem Monat über die Senkung der sogenannten Tamponsteuer beraten.

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Insgesamt gehe es um rund 130 Gebäude in der Stadt. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrwertsteuersatz auf Hygiene-Produkte für Frauen soll reduziert werden.

Der Länderkammer liegt ein Antrag Thüringens vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, «zum nächstmöglichen Zeitpunkt Hygiene-Produkten für Frauen in die Liste der Produkte mit ermässigtem Umsatzsteuersatz aufzunehmen». Generell soll sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. September demnach für eine «strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermässigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht» aussprechen.

Die Debatte über eine Steuersenkung auf Hygieneartikel für Frauen läuft schon lange. Zuletzt hatten mehrere Petitionen zehntausende Unterstützer und Unterstützerinnen gefunden. Sie argumentieren, dass Tampons und Binden zum Grundbedarf von Frauen gehören und kein Luxus sind.

Die «Saarbrücker Zeitung», die zuerst über den Antrag berichtet hatte, zitierte einen Sprecher der Bundesfinanzministeriums: «Wenn es dafür eine parlamentarische Mehrheit gibt, werden wir uns dem nicht verschliessen.»

In dem von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) unterzeichneten Antrag betont die Thüringer Regierung, in anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien sei bereits eine Absenkung des Steuersatzes auf Hygiene-Produkte für Frauen erfolgt. Das Europäische Parlament habe die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, die sogenannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen.

Das Beispiel sei nur eines von vielen, heisst es in dem Antrag weiter - das mache deutlich, dass eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung des Anwendungsbereiches des ermässigten Umsatzsteuersatzes erforderlich sei. Handlungsbedarf bestehe unter anderem bei der Besteuerung von Dienstleistungen für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen - der Antrag nennt hier die Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten, auf die nur teilweise der ermässigte Satz erhoben wird. Ebenso gelte zwar für Hörgeräte der ermässigte Satz, für Brillen aber nicht.

Ausnahmen vom Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent und Widersprüchlichkeiten lassen sich für zahllose Produkte und Dienstleistungen finden. Der sogenannte Umsatzsteuer-Anwendungserlass, in dem das Bundesfinanzministerium Beispiele aufzeigt, hat rund 770 Seiten.

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