Wegen Wettbewerbsabsprachen wird BMW in der Schweiz mit einer Busse von 157 Millionen Franken belegt. Aufgrund von Absprachen war es Schweizern nicht möglich, einen Wagen des Münchner Herstellers im Ausland zu kaufen.
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BMW bleibt vorsichtig - bestätigt Prognose trotz Gewinnsprung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • BMW muss der Schweiz wegen Wettbewerbsverzerrung eine Busse von 157 Millionen Franken zahlen.
  • Der Autobauer vereinbarte mit seinen Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum, keine Fahrzeuge in Länder ausserhalb des Raums und somit in die Schweiz zu liefern.
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BMW muss der Schweiz wegen Wettbewerbsabsprachen eine Sanktion von 157 Millionen Franken zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Unternehmen mit Sitz in München vereinbarte mit seinen Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), keine Fahrzeuge in Länder ausserhalb des EWR und damit in die Schweiz zu liefern. Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag publizierten Entscheid ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde von BMW ab.

Die Lausanner Richter halten fest, dass das Exportverbot zwar im Ausland veranlasst worden sei, sich aber auf die Schweiz ausgewirkt habe. Es habe eine Gebietsabschottung stattgefunden.

Die Exportklausel ist seit 2003 in den Händlerverträgen der BMW zu finden. Bereits in einem Grundsatzentscheid im vergangenen Jahr entschied das Bundesgericht, dass Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, die den Wettbewerb ohne Rechtfertigung stark beeinträchtigen, von der Wettbewerbskommission (Weko) geahndet werden können.

Ein Viertel zu viel bezahlt

Im Oktober 2010 hatte die Weko eine Untersuchung gegen BMW eröffnet. Die Weko reagierte damit auf zahlreiche Beschwerden von Schweizer Kunden, die erfolglos versucht hatten, einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI im Ausland zu erwerben.

Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos des deutschen Herstellers in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz.

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