BMW muss Schweiz 57 Millionen Franken bezahlen
Das Wichtigste in Kürze
- BMW muss der Schweiz wegen Wettbewerbsverzerrung eine Busse von 157 Millionen Franken zahlen.
- Der Autobauer vereinbarte mit seinen Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum, keine Fahrzeuge in Länder ausserhalb des Raums und somit in die Schweiz zu liefern.
BMW muss der Schweiz wegen Wettbewerbsabsprachen eine
Sanktion von 157 Millionen Franken zahlen. Dies hat das Bundesgericht
entschieden.
Das Unternehmen mit Sitz in München vereinbarte mit seinen
Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), keine Fahrzeuge in Länder
ausserhalb des EWR und damit in die Schweiz zu liefern. Das Bundesgericht
bestätigt mit dem am Freitag publizierten Entscheid ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
und weist die Beschwerde von BMW ab.
Die Lausanner Richter halten fest, dass das Exportverbot
zwar im Ausland veranlasst worden sei, sich aber auf die Schweiz ausgewirkt
habe. Es habe eine Gebietsabschottung stattgefunden.
Die Exportklausel ist seit 2003 in den Händlerverträgen der
BMW zu finden. Bereits in einem Grundsatzentscheid im vergangenen Jahr
entschied das Bundesgericht, dass Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, die den
Wettbewerb ohne Rechtfertigung stark beeinträchtigen, von der
Wettbewerbskommission (Weko) geahndet werden können.
Ein Viertel zu viel bezahlt
Im Oktober 2010 hatte die Weko eine Untersuchung gegen BMW
eröffnet. Die Weko reagierte damit auf zahlreiche Beschwerden von Schweizer
Kunden, die erfolglos versucht hatten, einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI
im Ausland zu erwerben.
Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos des
deutschen Herstellers in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger
als in der Schweiz.