Bundesbank verschärft Mitarbeiter Regeln für Wertpapiergeschäfte

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Deutschland,

Die verschärften Regeln der Bundesbank bezüglich der privaten Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeitenden stossen auf Widerstand. Es gebe sogar eine Klage.

Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine.
Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Bundesbank will Insiderhandel mit strengeren Regeln unterbinden.
  • Viele der Mitarbeiter wehren sich dagegen und es gibt sogar eine Klage.

Die Bundesbank hat verschärfte Regeln für private Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten eingeführt. Mit den neuen Leitlinien sollen Insiderhandel, die Nutzung sensibler Informationen für private Zwecke und Interessenskonflikte vermieden werden.

Schon ein entsprechender Anschein solle verhindert werden, teilte die deutsche Notenbank am Dienstag mit. Die Regeln sind allerdings umstritten. Laut «Frankfurter Allgemeine Zeitung» haben einige Mitarbeiter Widerspruch eingelegt. Auch gebe es eine Klage bei einem Verwaltungsgericht. Ein Bundesbank-Sprecher wollte sich dazu nicht äussern.

Laut Bundesbank liegen die neuen Vorschriften in einem für Zentralbanken üblichen Rahmen. Hintergrund sei die Harmonisierung entsprechender Leitlinien innerhalb der 19 Euro-Länder.

Insiderhandel unterbinden

Die neuen Regeln greifen seit dem 1. September. Besonders strenge Vorschriften gelten für jeweils ein Viertel der 11'500 Beschäftigten, die in eine von zwei Kategorien für Geheimnisträger fallen. Ein Mitarbeiter der Kategorie eins darf beispielsweise keine Aktien oder Anleihen von Banken und sonstigen Finanzunternehmen aus der EU erwerben.

Dies gilt auch für ausländische Geldhäuser mit Niederlassungen in der EU. Auch gelten für sie und für die Beschäftigten der zweiten Stufe strenge Offenlegungspflichten bei kurzfristigen Wertpapier- und Finanzgeschäften im monatlichen Gesamtvolumen von mehr als 10'000 Euro.

Noch strengere Regeln

Bei der Europäischen Zentralbank gelten noch strengere Regeln. So sind beispielsweise ohne Abstufungen allen EZB-Beschäftigten Wertpapier-Geschäfte mit Aktien oder Anleihen von Finanzunternehmen mit Sitz in der EU untersagt.

Das gilt auch für Investmentfonds, die in Finanztiteln engagiert sind. Zudem müssen sich Mitarbeiter alle kurzfristigen Wertpapiergeschäfte genehmigen lassen, ebenso Investments ab 10'000 Euro im Monat, die Gold oder Staatsanleihen der Euro-Länder betreffen.

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