Bundesrat beantragt 540 Millionen Franken für Pflichtlager

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Bern,

Für die nächsten fünf Jahre beantragt der Bundesrat für die Pflichtlager einen Kredit von 540 Millionen Franken. In diesen werden Güter für Engpässe gelagert.

Ein Lager für verschiedene Güter.
Ein Lager für verschiedene Güter. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat beantragt einen Kredit von 540 Millionen Franken für die Pflichtlager.
  • Es gelte sicherzustellen, dass alle Pflichtlager gesetzeskonform finanziert werden können.

Wird in der Schweiz die Versorgung mit Antibiotika knapp, öffnet der Bund das Pflichtlager. Unternehmen, welche solche Pflichtwaren lagern, werden vom Bund finanziell unterstützt. Für die nächsten fünf Jahren beantragt der Bundesrat dafür einen Kredit von 540 Millionen Franken.

Pflichtlager sind in der Schweiz für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Energie oder Heilmittel vorgeschrieben. Sie dienen dazu, bei Versorgungsengpässen eine Überbrückung zu ermöglichen. Die Pflichtlager gehören jedoch nicht dem Bund, sondern sind Eigentum privater Unternehmen. Der Bund unterstützt diese aber, indem er ihnen auf entsprechenden Bankdarlehen Garantien gewährt.

Für die Jahre 2019 bis 2024

Für diese Bundesgarantien beantragt der Bundesrat bei den eidgenössischen Räten für die Jahre 2019 bis 2024 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 540 Millionen, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Mittwoch mitteilte. In den vergangenen zehn Jahren bewegte sich die Summe gemäss Mitteilung zwischen 290 und 480 Millionen Franken.

Der für die nächsten Jahre beantragte Kreditrahmen basiert auf der Erwartung, dass in allen Bereichen mehr Waren gelagert werden. Mit einem Plus von 40 Millionen wird das grösste Wachstum beim Mineralöl erwartet. Erstmals soll auch für den Bereich Heilmittel ein Kreditrahmen eingerichtet werden. Er liegt bei 20 Millionen Franken.

Das BWL geht nicht davon aus, dass der Kreditrahmen dauerhaft vollständig ausgeschöpft wird. Es gelte aber sicherzustellen, dass alle Pflichtlager gesetzeskonform finanziert werden könnten. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.

Die Pflichtlagerhaltung sei in ihrem Vollzug sowohl für den Bund als auch für die Wirtschaft kostengünstig und administrativ einfach, schreibt das BWL. Sie könnten jederzeit und in sehr kurzer Zeit eingesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurde der Markt beispielsweise aufgrund von Versorgungsengpässen bei Antibiotika in 17 Fällen vorübergehend mit Waren aus den Pflichtlagern versorgt.

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