Coronavirus: Diese Regeln gelten für Herbstferien im Ausland

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Bern,

Nach dem nassen Sommer zieht es viele Schweizer in die Ferne. Doch Vorsicht: Mancherorts gelten noch immer strenge Einreisebedingungen. Hier eine Übersicht.

Coronavirus Ferien
In wenigen Wochen beginnen in den ersten Schweizer Kantonen die Herbstferien. Trotz des Coronavirus zieht es viele Reisende ins Ausland. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In wenigen Wochen beginnen in den ersten Kantonen die Herbstferien.
  • Für die Reise in EU-Länder reicht meist das Schweizer Covid-Zertifikat.
  • Der Bundesrat prüft derzeit aber neue Einreisebedingen – auch für Einheimische.

Coronavirus hin oder her: Die Schweiz befindet sich in Ferienlaune. Nach Strand und Meer im Sommer zieht es die Schweiz auch im Herbst wieder in die Ferne.

Besonders beliebt sind in der Nachsaison die griechischen Inseln, die Südtürkei wie auch Ägypten, wie es bei Tui heisst. Ab Ende Oktober lägen vor allem die Malediven und Mexiko vorne, fügt Kuoni hinzu.

Doch bevor es ab ins Ausland geht, benötigt es eine gute Vorbereitung. Denn: Je nach Ferienort gelten noch immer andere Corona-Massnahmen.

Gehen Sie in den Herbstferien ins Ausland?

EU akzeptiert Schweizer Zertifikat zum Coronavirus

Für die meisten Mittelmeer-Destinationen genügt das Schweizer Covid-Zertifikat. Länder wie Griechenland, Zypern, Portugal und Italien verlangen jedoch zusätzlich noch ein spezielles Einreiseformular. Dieses ist meist auf der staatlichen Internetseite des jeweiligen Landes hinterlegt.

Covid-Zertifikat
Ein Smartphone mit einem Corona-Zertifikat. - Keystone

In fernere Ferienorte muss ebenfalls ein Nachweis erfolgen, der angibt, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Dabei darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein beziehungsweise der Impfstoff muss von der WHO zugelassen sein. Wichtig: Das Dokument muss zwingend den Regeln des Ausstellungslandes (inkl. Sprache) entsprechen und einen QR-Code enthalten.

Neue Einreiseregeln für die Schweiz

Für die Rückreise in die Schweiz hat der Bundesrat am Freitag beschlossen: Nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen müssen bei der Einreise zwingend einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis maximal sieben Tagen muss in der Schweiz ein weiterer erfolgen.

Coronatest Flughafen
Im Hinblick auf die Herbstferien will der Bundesrat ein wirksames Einreiseregime etabliert. Vorgesehen sind regelmässiges Testen und Quarantäne für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen - Keystone

Dabei spielt es keine Rolle, von wo diese Personen einreisen oder mit welchem Fortbewegungsmittel sie eingereist sind. Grenzgängerinnen und -gänger sind von beiden Pflichten ausgenommen. Die beiden Massnahmen gelten ab nächsten Montag, dem 20. September.

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