Durchsuchungen bei Deutsche-Börse-Tochter wegen Cum-Ex

Keystone-SDA
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Deutschland,

Bei der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream kam es zu einer Razzia. Die Durchsuchungen fänden im Rahmen von Cum-Ex-Ermittlungen statt.

Cum-Ex
Der Schaden zulasten des Staates durch sogenannte «Cum-Ex»-Deals geht in die Milliarden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsch-Börse-Tochter Clearstream geriet wegen Cum-Ex ins Visier der Fahnder.
  • Beim Skandal geht es um hunderte Fälle und mehrere Milliarden Euro.

Wenige Tage vor Beginn des ersten Cum-Ex-Prozesses ist die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream ins Visier der Fahnder geraten. Am Dienstag liess die Staatsanwaltschaft Köln Räume des Unternehmens in Eschborn bei Frankfurt durchsuchen, wie die Deutsche Börse erklärte.

Ein Sprecher sagte, die Durchsuchungen fänden im Rahmen von Cum-Ex-Ermittlungen gegen Kunden und Mitarbeiter statt. Das Unternehmen werde wie in der Vergangenheit vollumfänglich mit den Behörden kooperieren. Das «Handelsblatt» hatte zuerst über die Aktion berichtet. Die im Dax notierten Aktien der Deutschen Börse weiteten ihre Verluste aus und lagen zeitweise zwei Prozent im Minus.

Wegen des Cum-Ex-Skandals werden immer wieder Banken und andere Finanzinstitute durchsucht, darunter etwa die Deutsche Bank, Commerzbank und DZ Bank. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften liessen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.

Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch. Insgesamt geht es bei dem Skandal um Hunderte Fälle mit einem vermuteten Gesamtschaden von mehreren Milliarden Euro.

Ab Mittwoch vor Gericht

Ab Mittwoch nächster Woche stehen erstmals zwei ehemalige Händler der Hypovereinsbank vor Gericht. Zudem müssen fünf Geldhäuser den Richtern am Landgericht Bonn Rede und Antwort stehen.

Bei den mutmasslich illegalen Aktiengeschäften soll der Fiskus um mehr als 440 Millionen Euro geprellt worden sein. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet. Seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung und treiben ihre Ermittlungen voran.

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