Einführung des Fidleg beschäftigt den Bankenombudsman
Die Einführung des neuen Finanzdienstleistungesetzes (Fidleg) hat im vergangenen Jahr den Bankenombudsman beschäftigt.

Dieses führt nicht nur zu einer Ausweitung seines Wirkungskreises. Die neuen Verhaltensregeln bei der Anlageberatung haben auch bereits zu einigen Irritationen bei Kunden geführt.
Insgesamt erledigte die Bankenombudsstelle im vergangenen Jahr 2'013 Fälle, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 5 Prozent entsprach, wie der Bankenombudsman am Donnerstag aus Anlass seiner Jahresmedienkonferenz mitteilte.
Die wichtigste Problemursache hätten wie bereits im Vorjahr Abwicklungsfragen gebildet, gefolgt von Beschwerden im Zusammenhang mit Gebühren.
85 Prozent der Fälle konnten laut den Angaben innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. 94 Prozent der Lösungsvorschläge des Bankenombudsman seien von den Banken akzeptiert worden.
Die aufsichtsrechtlichen Pflichten, welche das Fidleg den Banken auferlegt, seien 2019 bereits spürbar gewesen, obwohl diese noch nicht in Kraft waren, so der Bankenombudsman. Gemäss dem neuen Gesetz müssen Finanzdienstleister bei einer Anlageberatung oder einer Vermögensverwaltung eine Angemessenheits- respektive eine Eignungsprüfung durchzuführen.
Dass diverse Banken im Hinblick auf die Erfüllung der Fidleg-Pflichten bei ihren Kunden zusätzliche Informationen einholten, empfanden einige als zu weitgehend und beschwerten sich beim Bankenombudsman. Umgekehrt behandelte der Ombudsman aber auch einige Kundenbeschwerden, bei welchen die Dokumentation der Anlageempfehlungen mangelhaft oder widersprüchlich war.
Das Fidleg verpflichtet ausserdem nicht nur Banken, sondern grundsätzlich alle Finanzdienstleister, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Die Schweizerische Bankiervereinigung habe deshalb entschieden, dass der Bankenombudsman seine Funktionen sämtlichen Mitgliedern zur Verfügung stellen solle, auch denjenigen ohne Bankenstatus, so der Ombudsman.
Zwecks Erfüllung der formellen Voraussetzungen des Fidleg für die Anerkennung der Ombudsstelle musste auch ein neues Organisationsreglement und eine neue Beitrags- und Kostenordnung erarbeitet werden. Ende Juni 2020 sei der Bankenombudsman vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) als Ombudsstelle gemäss Fidleg anerkannt worden, heisst es.
Regelmässig beschweren sich Kunden beim Bankenombudsman über Anlageverluste oder gar über ungenügende Anlageergebnisse. Allerdings liege das Anlagerisiko grundsätzlich beim Kunden. Entsprechend hafte eine Bank nicht automatisch für ein bestimmtes Anlageergebnis, betont die Stelle. Haftungsansprüche seien nur erfüllt, wenn die Bank etwa eine fehlerhafte Angemessenheitsprüfung durchführe oder die Anlageempfehlungen zu diesem im Widerspruch stünden.
Mehr Klarheit gab es im vergangenen Jahr des weiteren zur Problematik der Vorfälligkeitsentschädigung. Wie das Zürcher Obergericht bestätigte, müssen Kunden der Bank keine Negativzinsen zahlen, wenn sie eine Hypothek vor Ablauf der vereinbarten Frist auflösen. Mit dem Urteil konnten die dem Bankenombudsman vorliegenden Fälle nun einfacher gelöst werden, vermehrt würden Auseinandersetzungen vermehrt direkt erledigt werden.
Für die Suche von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten gingen im vergangenen Jahr 468 neue Anfragen ein. Den Berechtigten an 41 Kundenbeziehungen seien Werte von 7,5 Millionen Franken und der Inhalt von fünf Schrankfächern zugänglich gemacht worden.