Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen der schlechten Luftqualität.
Verkehr in Rom
Verkehr in Rom - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Deutschland ist am EuGH ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen schlechter Luft anhängig..
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Die EU-Kommission hat das Land im Mai 2018 verklagt, weil die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in vielen Regionen «systematisch und dauernd» überschritten würden. Feinstaub kann in Bronchien und Lunge eindringen und das Risiko für verschiedene Krankheiten begünstigen. (Az. C-644/18)

Gegen Deutschland ist am EuGH ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen schlechter Luft anhängig. Dabei geht es aber nicht um Feinstaub, sondern um Stickstoffdioxid, das vor allem durch Dieselmotoren ausgestossen wird. Ein Urteilstermin in diesem Verfahren steht noch nicht fest.

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