Die UBS ist nicht die einzige Bank, die vom Staat gerettet wurde. Noch vor der Finanzkrise musste die öffentliche Hand bei mehreren Kantonalbanken einspringen.
Das Logo der UBS in Zürich.
Das Logo der UBS in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Kantonalbanken mussten in den 1990er- und 2000er-Jahren gerettet werden.
  • Fast alle der 24 Schweizer Kantonalbanken haben eine unbeschränkte Staatsgarantie.
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In den 1990er- und 2000er-Jahren gerieten einige der Kantonalbanken in Schieflage. Auslöser waren die Wirtschafts- und Immobilienkrise gepaart mit riskanten Expansionsstrategien und oft ungenügendem Risikomanagement.

Dies führte dazu, dass die Kantonalbanken Bern (1993), Genf (2000), Waadt (2001/02) und Glarus (2008) mit Kantonsgeldern saniert werden mussten. Die Kantonalbanken von Solothurn (1995) und Appenzell Ausserrhoden (1996) konnten nicht mehr gerettet werden und wurden vollprivatisiert. Diese Kantone haben heute keine Kantonalbanken mehr.

«Im Zuge der Immobilienkrise der 1990er-Jahre wurde das System der staatseigenen Banken im In- und Ausland gehörig durchgerüttelt», heisst es dazu in einer Publikation der wirtschaftsliberalen Denkfabrik Avenir Suisse. Schweizweit seien Wertberichtigungen in der Höhe von rund 42 Milliarden Franken vorgenommen werden, heisst es darin weiter.

Die Berner Kantonalbank etwa musste faule Kredite im Umfang von 6,5 Milliarden Franken in eine Auffanggesellschaft ausgliedern. Deren Tätigkeit endete 2002 mit einem Gesamtverlust von 2,6 Milliarden Franken, wobei der Kanton rund 1,5 Milliarden Franken über die Staatsgarantie deckte.

Der Steuerzahler muss blechen

Natürlich sei es heikel, wenn eine Bank mit einem breiten Publikum Konkurs geht, und die Kunden ihr Geld verlieren, sagt Samuel Rutz von Avenir Suisse. Aber: «Nur weil der Staat als Retter einspringt, heisst das nicht, dass es keinen Preis hat.» Es müsse einem einfach bewusst sein, dass der Steuerzahler mitzahlt.

Beim Beispiel Bern hätten die schlechten Kantonsfinanzen ganz klar ihren Anfang in dieser Bankenkrise. Der Kanton sei heute noch in Milliardenhöhe verschuldet, und die Zinszahlungen für die Staatsverschuldung würden letztlich die Steuerzahler übernehmen.

Fast alle der 24 Schweizer Kantonalbanken haben eine unbeschränkte Staatsgarantie. Dies bedeutet, dass der Kanton im Insolvenzfall für die Verbindlichkeiten seiner Bank haftet und sicherstellt, dass Gläubigern kein Verlust entsteht. Ausnahme sind heute die Berner, die Genfer und die Waadtländer Kantonalbank.

Als Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer entscheiden die Kantone über die Organisation und die Rechtsform ihrer Kantonalbank. Von den Instituten sind 15 öffentlich-rechtliche Körperschaften und neun Aktiengesellschaften.

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