Ueli Maurer sieht Kantonalbanken als Knacknuss in EU-Verhandlungen

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Bern,

Finanzminister Ueli Maurer (SVP) sieht in den Verhandlungen mit der EU die Staatsgarantien für Kantonalbanken als Problem.

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Finanzminister Ueli Maurer spricht an einer Pressekonferenz in Bern, übertragen vom Schweizer Radio und Fernsehen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsgarantien für Kantonalbanken könnten bei den EU-Verhandlungen ein Problem sein.
  • Das sagte Finanzminister Ueli Maurer. Dennoch sei eine Lösung möglich.

Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen sind neben dem Lohnschutz auch die Kantonalbanken ein Hindernis für einen Abschluss. Bundesrat Ueli Maurer zufolge duldet die EU laut aktuellem Stand keine Kantonalbanken mit Staatsgarantie.

«Man müsste diesen Punkt noch ausräumen, um einem Rahmenabkommen zustimmen zu können», sagte der Schweizer Finanzminister in einem in der «Schweiz am Wochenende» und NZZ-Regionalmedien publizierten Interview vom Samstag.

Staatliche Beihilfen seien demnach nicht möglich, also weder Kantonalbanken mit Staatsgarantie noch kantonale Gebäudeversicherungen. Für jeden einzelnen Fall wäre laut Maurer eine Sonderbewilligung der EU nötig.

Ueli Maurer bleibt optimistisch

Heute müssen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich jede Vergabe von staatlichen Beihilfen - wie Subventionen oder Steuererleichterungen - der EU-Kommission melden, worauf diese die Zulässigkeit prüft.

Maurer ist dennoch optimistisch, was die Verhandlungen angeht: «Ich bin der Überzeugung: Irgendwann finden wir eine gemeinsame Lösung.» Er bekräftige zudem seine Meinung, dass bei den Verhandlungen keine Eile geboten ist.

«Ich habe den Eindruck, dass man in der EU durchaus Verständnis hat, wenn wir uns genug Zeit für einen Abschluss nehmen.» Auch wenn die Schweiz schon seit fünf oder acht Jahren verhandle - jetzt solle sich nichts überstürzen.

Die Schweiz verhandelt derzeit mit der EU über ein Rahmenabkommen. Diese waren im Sommer ins Stocken geraten. Die EU verlangt von der Schweiz etwa ein Entgegenkommen beim Lohnschutz respektive den Flankierenden Massnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar. Der Bundesrat will bis Mitte September in der Frage Bilanz ziehen.

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