Finma eröffnet zweites Verfahren gegen Credit Suisse
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht reagiert auch auf die Archegos-Pleite der Credit Suisse und eröffnet ein zweites Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finma eröffnet nochmals ein Verfahren gegen die Credit Suisse.
- Ausserdem wurden Sofortmassnahmen für die Bank angeordnet.
Die Credit Suisse gerät immer stärker in den Fokus der Regulatoren. So hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma bereits ein zweites Aufsichtsverfahren gegen die Bank eingeleitet. Dieses geht den hohen Verlusten der CS in Zusammenhang mit dem US-Hedgefonds Archegos nach.
Das neue, zweite Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts (sog. Enforcementverfahren) kommt zu dem bereits im März eingeleiteten Verfahren im Zusammenhang mit dem Greensill-Fall obendrauf. Es soll insbesondere Hinweise auf Mängel im Risikomanagement untersuchen.
Die Finma setzt zur Aufarbeitung des Sachverhaltes einen Untersuchungsbeauftragten bei der Bank ein und tauscht sich mit den zuständigen Behörden in Grossbritannien und in den USA aus.
Sofortmassnahmen angeordnet
Doch der Regulator belässt es nicht bei den Untersuchungen. Er hat bereits in der vergangenen Woche zusätzlich Sofortmassnahmen angeordnet. Diese umfassen gemäss Mitteilung unter anderem Massnahmen organisatorischer Natur, risikoreduzierende Massnahmen und Kapitalzuschläge sowie Kürzungen oder Sistierungen von variablen Vergütungskomponenten.
Diese vorsorglichen und temporären Massnahmen würden die bankeigenen Schritte ergänzen und verstärken, erklärte die Finma weiter. Die CS schrieb in ihrer Mitteilung zum Quartalsabschluss, werde sie eng mit der Finma und allen anderen zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.