Für Eat.ch gelten die Regeln des Postmarktes

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Bern,

Für Kuriere von Eat.ch gelten laut der eidgenössischen Postkommission die Regeln des Postmarktes. So soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.

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Ein Fahrer von Eat.ch liefert Essen aus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Kuriere von Eat.ch gelten ab dem 1. November die Regeln des Postmarktes.
  • Damit will die eidgenössische Postkommission einen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) ist der Ansicht, dass für Kurierinnen und Kuriere der Essenslieferantin eat.ch die Mindestbedingungen des Postmarktes gelten. Sie verlangt von dem Unternehmen, sich ab November als Anbieterin postalischer Dienstleistungen zu registrieren.

Eat.ch betreibe einen Kurierdienst im eigenen Namen und sei daher laut Postgesetz meldepflichtig, begründet die Postcom in einer Medienmitteilung vom Montag ihren Entscheid. Im umkämpften Markt der Kurier- und Essenslieferdienste führe die Nichtregistrierung eines Unternehmens zu unfairen Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter.

Bruttolohn von 18,27 Franken

Die Postcom kontrolliert als Aufsichtsbehörde, dass registrierte Unternehmen im Postmarkt bei den Arbeitsbedingungen für ihre Angestellten gewisse Mindeststandards einhalten. So muss der Bruttolohn mindestens 18,27 Franken pro Stunde betragen, die Arbeitszeit pro Woche darf sich höchstens auf 44 Stunden belaufen.

Der Entscheid kann noch vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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